Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Webseite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte beraten und helfen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh, Oliver Thieler, LL.M., sowie die Rechtsanwältin Susanne Kilisch Geschädigten von Erbschleicherei.

Erbschleicherei kann jeden treffen. Opfer kann jeder werden, egal ob arm oder reich, egal ob alt oder jung. Erbschleicherei macht vor keiner Gesellschaftsschicht halt.

Erbschleicherei ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Dennoch können sich Erbschleicher u.a. wegen Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Diebstahls oder Betrugs strafabar machen.

Oft sind Erbschleicher (also die Täter) Personen, die zur näheren unmittelbaren Familie, wie Geschwister (Bruder oder Schwester der Opfer), oder Kinder der Betroffenen gehören. In der Praxis finden sich aber auch immer wieder Erbschleicherfälle im nächsten Umkreis der Opfer, wie Nachbarn, Steuerberater, Ärzte, Pflegepersonal oder auch nähere Bekannte und „neue“ und alte Freunde.

Unsere Kanzlei hat einen 10-Punkte-Leitfaden für Opfer von Erbschleicherei zur Vorgehensweise gegen Erbschleicher entwickelt:

1. Testierunfähigkeit kompetent vom Anwalt prüfen lassen,

2. Vorsorge durch lebzeitige Nachfolgegestaltung / Schenkungen,

3. Bindungswirkung von Ehegattentestamenten / Erbverträgen nutzen,

4. Einleitung eines Betreuungsverfahren,

5. Prüfung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht,

6. Straftatbestände spezialisiert von Anwälten prüfen lassen,

7. Durchsetzung von zivilrechtlichen Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen,

8. Monitoring der Erbschleicher-Situation zur Vorbereitung eines Rechtsstreits,

9. Sammeln von Beweismitteln ,

10. Prüfung des Sachverhalts auf Indizien für Erbschleicherei durch spezialisierte Rechtsanwalskanzlei.

Sollten Sie Opfer von Erbschleicherei sein, so kontaktieren Sie uns bitte entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Rechtsanwalt warnt bei körperliche Erkrankungen vor Erbschleicherei

Ein stetiges Problem bei Erbschleicherei ist, dass eine Testierunfähigkeit bei Gericht nur schwer nachweisbar ist. Dieser Nachweis wird auch dadurch erschwert, dass es viele Fälle gibt, in denen körperliche Erkrankungen (beispielsweise Krebs oder eine Herzerkrankung) oder körperliche Gebrechen (Einschränkungen des Hör- und Sehvermögens) im Vordergrund stehen und psychiatrische Krankheitsbilder hierdurch „verschleiert“ werden. Die Familie hat als Opfer das Problem, dass […..]
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Rechtsanwalt warnt: Der Arzt als Erbschleicher

In Einzelfällen gelingt es, dass in der Praxis kaum bekannte Regelungen zu einer Lösung des Erbschleicher-Falles beitragen. Eine Andeutung hat insoweit das OLG Frankfurt in einer aktuellen Entscheidung gegeben und auf § 32 der Berufsordnung der zuständigen Ärztekammer verwiesen. Dort ist grundsätzlich geregelt, dass Ärzte sich aus dem Verhältnis zu Patienten keinen wirtschaftlichen Vorteil geben können. Im Einzelfall lässt sich […..]
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Rechtsanwalt erklärt die Schwierigkeiten von Vermächtnissen bei Erbschleicherei

Vermächtnisse sind Testamentsregelungen bei denen ein schuldrechtlicher Anspruch in Geld oder beispielsweise eine Immobilie festgelegt wird. In der Praxis werden diese Vermächtnisse häufig schlecht geregelt und sind deshalb ein Anknüpfungspunkt für Erbschleicher. Opfer der Erbschleicherei sind dann die Vermächtnisnehmer. Meist handelt es sich um familieninterne Erbschleicherei. Der klassische Fall ist, dass Eltern einem Kind eine Immobilie per Vermächtnis zuordnen und […..]
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Rechtsanwalt erklärt den Fall der Erbschleicherei bei mehreren Erbfällen

Erbschleicher treten manchmal auch in mehreren Erbfällen innerhalb einer Familie hintereinander auf. Die typische Konstellation ist, dass es Eltern und zwei Kinder gibt und ein Kind die Rolle des Erbschleichers ausfüllt. Dem Autor sind mehrere Fälle bekannt, in denen bei Tod des ersten Elternteils das Kind bereits das Geschwisterteil schädigt und dann im zweiten Erbfall sich diese Schädigung wiederholt. Gerade […..]
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Rechtsanwalt warnt Opfer von Erbschleicherei: Vorsicht beim Bargeld

Es gibt viele Rechtstipps, die rechtlich vor Erbschleicherei schützen sollen. Allerdings nutzen Erbschleicher immer wieder die Macht des Faktischen. Wenn sie das Opfer um Bargeld erleichtern, lässt sich das meistens nicht nachweisen und das Opfer und Familie sind rechtlos. Eine Möglichkeit ist allerdings, dass im Gerichtsverfahren sich der Erbschleicher in Widersprüche verwickelt und hierdurch für die Geschädigten eine bessere Rechtsposition […..]
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Thema Erbschleicher: Angst vor Erbschleicherei zwischen Ehegatten

Auch Ehegatten können nicht nur innerhalb der Familie, sondern auch im Rahmen der ehelichen Beziehung Opfer einer Erbschleicherei werden. Die häufig übersehene Situation ist die, dass ein Ehegatte vermögend ist und der andere Ehepartner kein Vermögen hat. Der nicht vermögende Ehepartner mutiert zum Erbschleicher, beispielsweise, indem er den anderen Teil über eine rechtliche Beratung dazu bringt, aus steuerlichen und wirtschaftlichen […..]
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Sonderfall der Erbschleicherei: Der Fremde als Erbschleicher

Gesellschaftlich ist eine Erbschleicherei vielfach damit verknüpft, dass diese Erbschleicherei innerfamiliär erfolgt, also insbesondere zwischen Geschwistern als Erbschleicher und den Eltern als Opfer. Die aktuelle gesellschaftliche Situation, insbesondere die Tatsache, dass viele ältere Menschen im Alter allein sind, führt aber dazu, dass auch gänzlich Fremde eine Näheverhältnis zum Erbschleicher-Opfer herstellen und sich des Erbes bemächtigen. Diese Fälle sind besonders perfide, […..]
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Thema Erbschleicher: Erbschleicherei innerhalb der Familie

Eine typische Konstellation, in der bei einer Erbschleicherei innerhalb der Familie sowohl Opfer als auch Täter sind, gibt es zwischen Geschwistern. Dabei tritt ein Geschwisterteil als Erbschleicher auf und überzeugt die Eltern, dass das andere Geschwisterteil aus verschiedenen Gründen das Erbe nicht verdient. So hetzt beispielsweise der Bruder als Erbschleicher gegen die Schwester, weil diese einen nicht angesehenen Beruf hat, […..]
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Thema Erbschleicher: Rechtsanwalt warnt Opfer vor Zeitproblem bei Erbschleicherei

Bei Erbschleicherei hat die Familie als Opfer regelmäßig ein Zeitproblem. Denn meistens wird der Erbschleicher bei dem zuständigen Amtsgericht ein Testament einreichen und das Amtsgericht fordert als Nachlassgericht die geschädigten gesetzlichen Erben auf, binnen der sehr kurzen Frist von 2 Wochen Einwendungen gegen das Erbschleicher-Testament zu erheben. Hierdurch sollten sich Erbschleicher-Opfer nicht verunsichern lassen. In der Praxis genügt es, wenn […..]
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Thema Erbschleicherei: Anwalt warnt vor dem Risiko einer sogenannten doppelten Erbschleicherei

Erbschleicher schädigen nicht immer nur einen älteren Menschen und dessen Familie, sondern es gibt auch Fälle, in denen Erbschleicher zwei Opfer parallel angreifen. Dem Autor sind mehrere Fälle bekannt, in denen ein älteres Ehepaar gleichzeitig von einem Erbschleicher geschädigt wird. Dies ist insbesondere in Fällen möglich, bei denen beide Eheleute gesundheitlich angeschlagen sind und keinen anderen Ansprechpartner in der Familie […..]
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