Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Webseite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte beraten und helfen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh, Oliver Thieler, LL.M., sowie die Rechtsanwältin Susanne Kilisch Geschädigten von Erbschleicherei.

Erbschleicherei kann jeden treffen. Opfer kann jeder werden, egal ob arm oder reich, egal ob alt oder jung. Erbschleicherei macht vor keiner Gesellschaftsschicht halt.

Erbschleicherei ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Dennoch können sich Erbschleicher u.a. wegen Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Diebstahls oder Betrugs strafabar machen.

Oft sind Erbschleicher (also die Täter) Personen, die zur näheren unmittelbaren Familie, wie Geschwister (Bruder oder Schwester der Opfer), oder Kinder der Betroffenen gehören. In der Praxis finden sich aber auch immer wieder Erbschleicherfälle im nächsten Umkreis der Opfer, wie Nachbarn, Steuerberater, Ärzte, Pflegepersonal oder auch nähere Bekannte und „neue“ und alte Freunde.

Unsere Kanzlei hat einen 10-Punkte-Leitfaden für Opfer von Erbschleicherei zur Vorgehensweise gegen Erbschleicher entwickelt:

1. Testierunfähigkeit kompetent vom Anwalt prüfen lassen,

2. Vorsorge durch lebzeitige Nachfolgegestaltung / Schenkungen,

3. Bindungswirkung von Ehegattentestamenten / Erbverträgen nutzen,

4. Einleitung eines Betreuungsverfahren,

5. Prüfung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht,

6. Straftatbestände spezialisiert von Anwälten prüfen lassen,

7. Durchsetzung von zivilrechtlichen Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen,

8. Monitoring der Erbschleicher-Situation zur Vorbereitung eines Rechtsstreits,

9. Sammeln von Beweismitteln ,

10. Prüfung des Sachverhalts auf Indizien für Erbschleicherei durch spezialisierte Rechtsanwalskanzlei.

Sollten Sie Opfer von Erbschleicherei sein, so kontaktieren Sie uns bitte entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Erbschleicherei und Testamentsrücknahme aus der Verwahrung

Ein immer wiederkehrendes Problem in Erbschleicher-Konstellationen ist, dass Erbschleicher ein Opfer dazu überreden, ein beim Amtsgericht hinterlegtes Testament zurückzuholen. Das wirkt sich mehrfach nachteilig aus, denn Erbschleicher lassen sich meist ein aktuelleres Testament zu ihren Gunsten ausfertigen, die Rücknahme führt aber zugleich zur Unwirksamkeit des alten Testaments (wenn noch Testierfähigkeit vorlag). Entscheidend ist aber die Macht des Faktischen, weil die […..]
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Erbschleicherei und Vermögensverwaltung

Es gibt immer wieder Fälle, in denen Vermögensmassen durch eine dritte Person verwaltet werden, sei es ein Familienmitglied, eine außenstehende Person oder einen Berufsträger. In allen Konstellationen kann es zu einer Erbschleicherei kommen, wenn der Vermögensinhaber auf die Richtigkeit der Vermögensverwaltung vertraut und den Missbrauch nicht entdeckt. Diese Situation kann sich noch verschlimmern, wenn der Erbschleicher Schutzmaßnahmen ergreift und sich […..]
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Rechtsanwalt warnt vor dem Sonderfall des Testamentsvollstreckers als Erbschleicher

Testamentsvollstrecker haben aufgrund der testamentarischen Einsetzung und der nachlassgerichtlichen Bestätigung, zudem der für sie günstigen Gesetzeslage, eine starke Position. Es liegt nahe, dass Testamentsvollstrecker immer wieder zum Erbschleicher mutieren. Hierfür gibt es folgende Beispiele:   Testamentsvollstrecker arbeiten mit einem der Erben zusammen und schanzen diesem Erben Vorteile zu. Testamentsvollstrecker rechnen überhöhte Gebühren ab. Testamentsvollstrecker, die nur zur kurzfristigen Auseinandersetzung berufen […..]
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Erbschleicherei und Unkenntnis

Es gibt immer wieder Konstellationen, in denen Erbschleicher nach einem Erbfall die Unkenntnis von Erben ausnutzen. Der typische Fall ist, dass es mehrere Erben gibt, der Erbschleicher sich nach dem Erbfall beim Nachlassgericht meldet und das Gericht falsch informiert. Andere Erben werden dann nicht angeschrieben und bleiben im Unklaren. Wir haben Fälle, in denen Erben Monatelang nicht wissen, dass der […..]
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Rechtsanwalt warnt vor Erbschleicherei bei beweglichen Sachen

Besonders emotional verletzend handeln Erbschleicher, wenn sie als Erbe eingetragen sind und im Erbfall den beweglichen Nachlass vernichten. Familienfotos, Tagebücher, Schmuck, Erinnerungsstücke landen auf dem Müll. Dies lässt sich in Einzelfällen verhindern. Wenn Sie bereits zu Lebzeiten des Opfers die Erbschleicherei erkennen und zum Opfer noch einen guten familiären Draht haben, könnte per Schenkungsvertrag der bewegliche Nachlass an Sie übertragen […..]
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Erbschleicherei bei Schwerhörigkeit

Die Schwerhörigkeit ist sicherlich ein erheblicher Risikofaktor, da die Schwerhörigkeit eine Erbschleicherei verschiedentlich begünstigt:   Schwerhörige können Gesprächen nicht mehr optimal folgen, deshalb ist beispielsweise ein notarieller (Testaments)Beurkundungstermin, bei dem der Notar die Schwerhörigkeit nicht kennt, problematisch. Schwerhörigkeit wird häufig nicht medizinisch behandelt, sodass das Ausmaß der Kommunikationseinschränkung unerkannt bleibt. Die Hörmängel können später nicht nachprüfbar auftreten, wenn zwar ein […..]
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Nachlassverfahren und Grundstücke bei Erbschleicherei

Es gibt bei Erbschleicherei immer wieder das Problem, dass der Erbschleicher Zugriff auf ein Grundstück hat, beispielsweise, weil ihm das Grundstück zu Lebzeiten des Opfers geschenkt worden ist, er mittels transmortaler Vollmacht die Übertragung durchführt oder er dem Grundbuchamt einen notariellen Erbvertrag vorlegt. Es droht die Situation, dass der Erbschleicher leicht Zugriff auf die Immobilie hat. Parallel kann im Nachlassverfahren […..]
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Erbschleicherei und Drohung mit Suizid

Erbschleicherei liegt dann vor, wenn mit unlauteren Mitteln das Opfer unter Druck und zu einer Vermögenstransaktion gebracht wird. Insbesondere innerfamiliär gibt es immer wieder Situationen, in denen psychisch angeschlagene Kinder den Eltern mit einem Suizid drohen, wenn keine Schenkung erfolgt. Dies kann den Tatbestand der Erbschleicherei erfüllen, weil Eltern in Sorge um das Kind fast alles tun würden und dann […..]
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Vorsicht: Erbschleicher versteckt Opfer im Ausland

Immer wieder gelingt es dem Erbschleicher, sich des Opfers zu bemächtigen und den meist alten, kranken und willenlosen Menschen ins Ausland zu bringen, mit der Überlegung, die Familie in Deutschland abzuschirmen, ggf. eine behördliche Prüfung bzw. eine strafrechtliche Verfolgung zu verhindern. Der Bundesgerichtshof hat am 09.04.2025 zum AZ. XII ZB 235/24 hierzu eine wichtige Entscheidung gefällt und hat geurteilt, dass […..]
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Erbschleicherei und Ehegattenerbrecht

Mir sind einige Fälle bekannt, indem es Erbschleichern gelungen ist, das Opfer derart zu manipulieren, dass ein Scheidungsverfahren initiiert wurde, mit der Folge, dass der Ehegatte des Opfers mit Blick auf das anhängige Scheidungsverfahren sein gesetzliches Ehegattenerbrecht verloren hat. Ein derart eingeleitetes Scheidungsverfahren kann im Einzelfall auch Auswirkungen auf die Wirksamkeit eines Ehegattentestaments haben, sodass auch ein solches Testament keinen […..]
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