Insbesondere im Familienkreis können Schenkungen scheitern, weil insbesondere die Partei des Schenkers nicht berücksichtigt hat, dass in den Schenkungsvertrag Schutzregelungen mit aufgenommen werden. Solche Schutzregelungen sind nicht nur Rücktrittsrechte und Wohn- bzw. Nießbrauchsrechte, sondern auch Rechte, die klären, wer z. B. die Schenkungssteuer bezahlen muss. Insbesondere im Erbschleicher-Kontext erlebe ich immer wieder Fälle, in denen nicht nur die Schenkung per se nachteilig ist, sondern auch die konkrete Ausgestaltung des Schenkungsvertrages deutlich zugunsten des Erbschleichers erfolgt.
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Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de
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