Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Webseite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte beraten und helfen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh, Oliver Thieler, LL.M., sowie die Rechtsanwältin Susanne Kilisch Geschädigten von Erbschleicherei.

Erbschleicherei kann jeden treffen. Opfer kann jeder werden, egal ob arm oder reich, egal ob alt oder jung. Erbschleicherei macht vor keiner Gesellschaftsschicht halt.

Erbschleicherei ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Dennoch können sich Erbschleicher u.a. wegen Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Diebstahls oder Betrugs strafabar machen.

Oft sind Erbschleicher (also die Täter) Personen, die zur näheren unmittelbaren Familie, wie Geschwister (Bruder oder Schwester der Opfer), oder Kinder der Betroffenen gehören. In der Praxis finden sich aber auch immer wieder Erbschleicherfälle im nächsten Umkreis der Opfer, wie Nachbarn, Steuerberater, Ärzte, Pflegepersonal oder auch nähere Bekannte und „neue“ und alte Freunde.

Unsere Kanzlei hat einen 10-Punkte-Leitfaden für Opfer von Erbschleicherei zur Vorgehensweise gegen Erbschleicher entwickelt:

1. Testierunfähigkeit kompetent vom Anwalt prüfen lassen,

2. Vorsorge durch lebzeitige Nachfolgegestaltung / Schenkungen,

3. Bindungswirkung von Ehegattentestamenten / Erbverträgen nutzen,

4. Einleitung eines Betreuungsverfahren,

5. Prüfung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht,

6. Straftatbestände spezialisiert von Anwälten prüfen lassen,

7. Durchsetzung von zivilrechtlichen Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen,

8. Monitoring der Erbschleicher-Situation zur Vorbereitung eines Rechtsstreits,

9. Sammeln von Beweismitteln ,

10. Prüfung des Sachverhalts auf Indizien für Erbschleicherei durch spezialisierte Rechtsanwalskanzlei.

Sollten Sie Opfer von Erbschleicherei sein, so kontaktieren Sie uns bitte entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Rechtsanwalt mahnt zur Vorsicht vor Erbschleicherei durch „fiktive“ Darlehen

Insbesondere wenn die Erbfolge (beispielsweise mittels bindendem Ehegattentestament oder Erbvertrag) festgezurrt ist, bieten „fiktive“ Darlehen für den Erbschleicher eine Möglichkeit an, die Familie bzw. die späteren Erben zu schädigen. Ich bearbeite mehrere Fälle, in denen Erbschleicher sich privatschriftlich und im Einzelfall sogar notariell Darlehensforderungen gegen den Erblasser bestätigen lassen, ggf. sogar bereits mit einer Vollstreckungsmöglichkeit gegenüber dem Nachlass. Für die […..]
Weiterlesen >

Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh beantwortet die Frage, ob eine Steuerstrafanzeige gegen einen Erbschleicher sinnvoll sein kann

Ein Mittel, dass für die Familie des Erbschleicheropfers hilfreich sein kann, ist, Ermittlungen der Finanzbehörden einzuleiten. Denn viel zu oft, lassen sich Erbschleicher von Seiten des Opfers Geschenke geben. Diese werden dann schenkungssteuerlich nicht deklariert. Der Erbschleicher hat das Problem, dass er zivilrechtlich häufig die Schutzbehauptung wählt, der Vermögenswert wäre geschenkt und deshalb von der Familie nicht rückforderbar. Andererseits ergibt […..]
Weiterlesen >

Thema Erbschleicherei: Sonderfall von einem Erbschleicher und zwei Opfern

Es ist nicht selten, dass ein Erbschleicher zwei Opfer gleichzeitig angreift und schädigt. Der vielleicht unerwartete Fall, den ich mehrfach bearbeite, ist die Konstellation, dass ein älteres Ehepaar ein Abhängigkeitsverhältnis zu einem Erbschleicher entwickelt. Dabei kann die Abhängigkeit beider Eheleute durchaus unterschiedliche Gründe haben. In einem Fall ist der Ehemann pflegerisch abhängig und die Ehefrau ist dem Erbschleicher hörig. Beide […..]
Weiterlesen >

Rechtsanwalt erklärt welche Rücktrittsrechte man bei Erbschleicher haben kann

Ein in der Praxis immer wieder kehrendes Thema ist, dass Erbschleicher einen älteren Menschen beeinflussen und dazu bewegen, zum Nachteil der Familie zu handeln. Das kann zu erheblichen Vermögensschäden führen. Ein unerwartetes Problem stellt sich in diesem Zusammenhang bei (Immobilien)Schenkungsverträgen. Dort ist häufig für bestimmte Fälle ein Rücktrittsrecht zugunsten des Schenkers enthalten. Ich kenne mehrere Fälle, in denen der Erbschleicher […..]
Weiterlesen >

Thema Erbschleicherei: Auskunfts- und Hilfsansprüche als Eintrittskarte die Erbschleicher-Situation aufzuklären

Im Erbstreit gibt es die Möglichkeit, mit niedrigen Streitwerten bereits Klageverfahren zu führen, in denen die Erbschleicher-Situation aufgeklärt wird. Beispiele: Klage auf Auskunft und Rechnungslegung bei Vorsorgevollmacht             Klage auf Auskunft bei Erbschaftsbesitz             Klage im Pflichtteilsrecht Diese Maßnahme ist aber mit Vor- und Nachteilen verknüpft. Vorteil: Der Gesamtstreit muss durch das Gericht berücksichtigt werden, zumindest im Gütetermin, der in […..]
Weiterlesen >

Thema Erbschleicherei: Die Möglichkeit der Vergleichsgespräche und Mediation

Den meisten Betroffenen ist nicht klar, dass es auch in diesem Bereich die Möglichkeit einer gütlichen Einigung gibt. Selbst wenn eine Testamentsunwirksamkeit im Streit steht, lässt sich dies möglicherweise gütlich lösen. Plattformen für eine solche Einigung können sein: eine außergerichtliche Mediation durch einen neutralen Dritten             Vergleichsgespräche zwischen den Rechtsanwälten beider Seiten             das nachlassgerichtliche oder zivilprozessuale Gerichtsverfahren             das […..]
Weiterlesen >

Thema Erbschleicherei: Tipp vom Rechtsanwalt – Die Rückforderung von Schenkungen prüfen

Steht eine Schenkung des Opfers an den Erbschleicher, ggf. durch den Erbschleicher selbst mittels einer Vorsorgevollmacht vollzogen, im Raum, ist spätestens im Erbfall eine Rückforderungsmöglichkeit zu prüfen. Im Einzelfall eröffnet sich bereits zu Lebzeiten des Opfers eine solche Möglichkeit. Rückforderungsgründe können sein: Grober Undank des Beschenkten,             Verarmung des Schenkers,             ein vertragliches Rückforderungsrecht kommt zum Tragen,             die Schenkung […..]
Weiterlesen >

Erbschleicherei und das plötzlich auftauchende Testament zum Nachteil der Familie

Geschädigte Familienangehörige führen vielfach jahrelange Rechtsstreite gegen Erbschleicher. Es geht meistens um die Wirksamkeit eines Testament, das nach Form, Inhalt und Testierfähigkeit des Erblassers beurteilt wird. Mit Blick auf das Risiko des jahrelangen Rechtsstreits und die Kosten darf nicht unterschätzt werden, dass Erbschleicher in einigen Fällen zu perfiden Mitteln greifen. Der Autor kennt selbst mehrere Fälle, in denen nach jahrelangem […..]
Weiterlesen >

Informationen zur Testierfähigkeit im Erbschleicherfall

Bei Erbschleicher-Verfahren geht es häufig um das Thema der Testierunfähigkeit. Hierzu gibt es kaum fundierte Informationen. Deshalb weisen wir auf folgende Publikation des Autors hin: – Testierfähigkeit: medizinische und rechtliche Fragestellungen aus der Rechtspraxis“ Die Publikation kann unter der ISBN 978-3748520184 bestellt werden und enthält zahlreiche Hinweise, die in Erbschleicherprozessen verwendet werden können.   Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. […..]
Weiterlesen >

« Vorherige Seite