Es ist nicht selten, dass ein Erbschleicher zwei Opfer gleichzeitig angreift und schädigt. Der vielleicht unerwartete Fall, den ich mehrfach bearbeite, ist die Konstellation, dass ein älteres Ehepaar ein Abhängigkeitsverhältnis zu einem Erbschleicher entwickelt.
Dabei kann die Abhängigkeit beider Eheleute durchaus unterschiedliche Gründe haben. In einem Fall ist der Ehemann pflegerisch abhängig und die Ehefrau ist dem Erbschleicher hörig. Beide werden durch den Erbschleicher geschädigt.
Für die Familie ist das besonders frustrierend, weil der Erbschleicher in beiden Erbfällen zugreift und in das Dreiecksverhältnis Ehemann – Ehefrau – Erbschleicher kam ein Keil getrieben werden kann.
Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de
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