Ein in der Praxis immer wieder kehrendes Thema ist, dass Erbschleicher einen älteren Menschen beeinflussen und dazu bewegen, zum Nachteil der Familie zu handeln. Das kann zu erheblichen Vermögensschäden führen. Ein unerwartetes Problem stellt sich in diesem Zusammenhang bei (Immobilien)Schenkungsverträgen. Dort ist häufig für bestimmte Fälle ein Rücktrittsrecht zugunsten des Schenkers enthalten. Ich kenne mehrere Fälle, in denen der Erbschleicher erreicht hat, dass der Schenker auf dessen Veranlassung hin das Rücktrittsrecht ausgeübt hat und die Immobilie zurückgefordert wurde. Im Anschluss erfolgte der Zugriff des Erbschleichers auf die Immobilie.
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Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de
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