Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Webseite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte beraten und helfen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh, Oliver Thieler, LL.M., sowie die Rechtsanwältin Susanne Kilisch Geschädigten von Erbschleicherei.

Erbschleicherei kann jeden treffen. Opfer kann jeder werden, egal ob arm oder reich, egal ob alt oder jung. Erbschleicherei macht vor keiner Gesellschaftsschicht halt.

Erbschleicherei ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Dennoch können sich Erbschleicher u.a. wegen Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Diebstahls oder Betrugs strafabar machen.

Oft sind Erbschleicher (also die Täter) Personen, die zur näheren unmittelbaren Familie, wie Geschwister (Bruder oder Schwester der Opfer), oder Kinder der Betroffenen gehören. In der Praxis finden sich aber auch immer wieder Erbschleicherfälle im nächsten Umkreis der Opfer, wie Nachbarn, Steuerberater, Ärzte, Pflegepersonal oder auch nähere Bekannte und „neue“ und alte Freunde.

Unsere Kanzlei hat einen 10-Punkte-Leitfaden für Opfer von Erbschleicherei zur Vorgehensweise gegen Erbschleicher entwickelt:

1. Testierunfähigkeit kompetent vom Anwalt prüfen lassen,

2. Vorsorge durch lebzeitige Nachfolgegestaltung / Schenkungen,

3. Bindungswirkung von Ehegattentestamenten / Erbverträgen nutzen,

4. Einleitung eines Betreuungsverfahren,

5. Prüfung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht,

6. Straftatbestände spezialisiert von Anwälten prüfen lassen,

7. Durchsetzung von zivilrechtlichen Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen,

8. Monitoring der Erbschleicher-Situation zur Vorbereitung eines Rechtsstreits,

9. Sammeln von Beweismitteln ,

10. Prüfung des Sachverhalts auf Indizien für Erbschleicherei durch spezialisierte Rechtsanwalskanzlei.

Sollten Sie Opfer von Erbschleicherei sein, so kontaktieren Sie uns bitte entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Erbschleicherei und Auslandsbezug: Vorsicht bei Berliner Testamenten

Viele Familien kalkulieren damit, dass sie vor einer Erbschleicherei dadurch geschützt sind, dass ein bindendes Berliner Testament existiert. Ein solches Testament kann nach deutschem Erbrecht ein neues Testament und vor allem Schenkungen an Dritte (zum Beispiel einen Erbschleicher) verhindern. Gelingt es dem Erbschleicher aber, den späteren Erblasser ins Ausland zu verbringen, so hat das ggf. zur Folge, dass auf den […..]
Weiterlesen >

Gerichtsurteile und Erbschleicherei

Viele Erbschleicherfälle werden dadurch gelöst, dass eine Testierunfähigkeit nach § 2229 Abs.4 BGB nachgewiesen und das durch den Erbschleicher veranlasste Testament zerstört werden kann. Eine gerichtliche Entscheidung sind in diesem Zusammenhang immer wieder von Bedeutung: OLG Karlsruhe vom 21.04.2015: Leitsatz: Wird im Erbscheinsverfahren Testierunfähigkeit eingewandt, erfordert es § 26 FamFG , naheliegenden Ermittlungsansätzen nachzugehen; dazu kann es etwa gehören, den […..]
Weiterlesen >

Gründe für Erbschleicherei

Kennt man mögliche Gründe für Erbschleicherei, lässt sich das Risiko, selbst Opfer zu werden, als späterer Erblasser oder Familienangehöriger, besser abschätzen. Erbschleicherei ist dabei nicht stets monokausal. Grund 1: Der Erbschleicher möchte sich selbst bereichern. Dies ist sicherlich das gängige Motiv. Der Erbschleicher verschafft sich Zugriff auf das Vermögen zu Lebzeiten oder lässt sich als Erbe, respektive Vermächtnisnehmer einsetzen. Grund […..]
Weiterlesen >

Erbunwürdige Erbschleicher

Das Landgericht Kassel hat in einer Entscheidung vom 14.09.2022 zum Aktenzeichen 6 O 542/22 eine praxisrelevante Entscheidung getroffen. Inhaltlich geht es in dem Urteil darum, dass eine Erbprätendentin ein offenkundig unwirksames Testament beim Nachlassgericht vorgelegt und hierauf einen Alleinerbschein beantragt hat. Konkret hatte die Antragstellerin einen Testamentstext selbst verfasst und die Mutter, die spätere Erblasserin, unterschreiben lassen. Dieses offensichtlich formunwirksame […..]
Weiterlesen >

Regionale rechtsanwaltliche Vertretung in Erbschleicherfällen?

Betroffene Familien und Opfer sind immer mit der Frage konfrontiert, ob eine regionale oder überregionale rechtsanwaltliche Vertretung in Erbschleicherfällen sinnvoll ist. Unsere Erfahrung zeigt, dass es meistens sinnvoll ist, dass die rechtsanwaltliche Vertretung überregional erfolgt. Dies hängt damit zusammen, dass viele Erbschleicherfälle vor Amtsgerichten (Nachlassgerichten) ausgetragen werden und sich regional tätige Rechtsanwälte manchmal scheuen, gegenüber den zuständigen Gerichten oder regional […..]
Weiterlesen >

Erbschleicherei und Nachbarn

In der Praxis gibt es immer mehr Erbschleicher-Fälle, bei denen Nachbarn beteiligt sind. Tatsächlich gibt es in bestimmten Konstellationen regelrechte Kämpfe um ältere Menschen. Es sind uns Fälle bekannt, in denen eine alleinstehende ältere Person zwischen einzelnen Nachbarn hin- und hergezerrt wird. Keiner der Nachbarn hat ein enges Näheverhältnis, versucht aber, in einem Stadium, in dem die ältere Person hilfebedürftig […..]
Weiterlesen >

Erbschleicher und nachträglich abgeänderte Testamente

Eine für Erbschleicherei typische Situation ist, dass es ihnen gelingt, eine vormals sorgfältig durchdachte und ausgewogene Regelung eines Erblassers nachträglich durch Druck, Täuschung oder falschen Versprechen zu nivellieren. In unserer Praxis gibt es häufig solche Fälle, in denen es ein ursprüngliches Testament gibt, das eine familiär sinnvolle Regelung enthält und das Ergebnis eines langen Beratungsprozesses gibt. Viele Jahre später ändert […..]
Weiterlesen >

Vorsorgevollmacht und Erbschleicherei

Viele betroffene Familien sind der Meinung, dass ein Erbschleicher, der eine Vorsorgevollmacht erhalten hat, deutlich im Vorteil ist. Das ist zwar grundsätzlich der Fall und zwar dahingehend, dass er damit Schenkungen an sich vollziehen kann, Bargeld abheben darf und andere nachteilige Rechtsgeschäfte schließen wird. Aber andererseits steht er aufgrund der Vorsorgevollmacht in einem Rechtsverhältnis zu dem Vollmachtgeber und später zu […..]
Weiterlesen >

Indizien für Erbschleicherei bei handschriftlichen Testamenten

Es gibt zum Teil sehr ausführliche und rechtlich komplizierte Testamente, die direkt vom Erblasser geschrieben sind. Ein solch komplexes Testament kann aber Indiz für eine Erbschleicherei sein. Denn es gibt immer wieder Fälle, in denen sich Erbschleicher rechtsanwaltlich beraten lassen, einen Testamentsentwurf erhalten und im Anschluss den späteren Erblasser dazu nötigen, das Testament auf dieser Basis zu schreiben. Typische Regelungen […..]
Weiterlesen >

Ehegattentestament und Erbschleicherei

Einer Erbschleicherei kann vorgebeugt werden, indem Eheleute ein bindenden Ehegattentestament errichten. Bei der Errichtung eines solchen Testaments ist Vorsicht geboten, da bestimmte formale Anforderungen eingehalten sind. Nunmehr hat das OLG Brandenburg in einer Entscheidung vom 17.01.2023 zum AZ. 3 W 133/22 geurteilt, dass ein Ehegattentestament auch in dem Fall vorliegen kann, wenn Eheleute in zwei inhaltlich deckungsgleichen Einzeltestamenten testiert haben. […..]
Weiterlesen >

« Vorherige SeiteNächste Seite »