Das Landgericht Kassel hat in einer Entscheidung vom 14.09.2022 zum Aktenzeichen 6 O 542/22 eine praxisrelevante Entscheidung getroffen. Inhaltlich geht es in dem Urteil darum, dass eine Erbprätendentin ein offenkundig unwirksames Testament beim Nachlassgericht vorgelegt und hierauf einen Alleinerbschein beantragt hat. Konkret hatte die Antragstellerin einen Testamentstext selbst verfasst und die Mutter, die spätere Erblasserin, unterschreiben lassen. Dieses offensichtlich formunwirksame Testament gibt der Antragstellerin nicht nur kein Alleinerbrecht, sondern führt auch dazu, weil der Alleinerbscheinantrag sanktioniert wird, zu einer Erbunwürdigkeit der antragstellenden Tochter im Ganzen. In Erbschleicherfällen kann eine vergleichbare Konstellation durchaus ähnlich auftreten.