Ehegattentestament und Erbschleicherei

Einer Erbschleicherei kann vorgebeugt werden, indem Eheleute ein bindenden Ehegattentestament errichten. Bei der Errichtung eines solchen Testaments ist Vorsicht geboten, da bestimmte formale Anforderungen eingehalten sind. Nunmehr hat das OLG Brandenburg in einer Entscheidung vom 17.01.2023 zum AZ. 3 W 133/22 geurteilt, dass ein Ehegattentestament auch in dem Fall vorliegen kann, wenn Eheleute in zwei inhaltlich deckungsgleichen Einzeltestamenten testiert haben. Diese allgemeine Aussage kann in bestimmten Erbschleicherfällen der Familie helfen.