Betroffene Familien und Opfer sind immer mit der Frage konfrontiert, ob eine regionale oder überregionale rechtsanwaltliche Vertretung in Erbschleicherfällen sinnvoll ist. Unsere Erfahrung zeigt, dass es meistens sinnvoll ist, dass die rechtsanwaltliche Vertretung überregional erfolgt. Dies hängt damit zusammen, dass viele Erbschleicherfälle vor Amtsgerichten (Nachlassgerichten) ausgetragen werden und sich regional tätige Rechtsanwälte manchmal scheuen, gegenüber den zuständigen Gerichten oder regional verwurzelten Gutachtern scharf zu agieren. Außerdem ist es oft so, dass Erbschleicherfälle nicht regional beschränkt bleiben, sondern sich mehrere Zuständigkeiten in Deutschland, ggf. auch international ergeben.