Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Webseite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte beraten und helfen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh, Oliver Thieler, LL.M., sowie die Rechtsanwältin Susanne Kilisch Geschädigten von Erbschleicherei.

Erbschleicherei kann jeden treffen. Opfer kann jeder werden, egal ob arm oder reich, egal ob alt oder jung. Erbschleicherei macht vor keiner Gesellschaftsschicht halt.

Erbschleicherei ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Dennoch können sich Erbschleicher u.a. wegen Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Diebstahls oder Betrugs strafabar machen.

Oft sind Erbschleicher (also die Täter) Personen, die zur näheren unmittelbaren Familie, wie Geschwister (Bruder oder Schwester der Opfer), oder Kinder der Betroffenen gehören. In der Praxis finden sich aber auch immer wieder Erbschleicherfälle im nächsten Umkreis der Opfer, wie Nachbarn, Steuerberater, Ärzte, Pflegepersonal oder auch nähere Bekannte und „neue“ und alte Freunde.

Unsere Kanzlei hat einen 10-Punkte-Leitfaden für Opfer von Erbschleicherei zur Vorgehensweise gegen Erbschleicher entwickelt:

1. Testierunfähigkeit kompetent vom Anwalt prüfen lassen,

2. Vorsorge durch lebzeitige Nachfolgegestaltung / Schenkungen,

3. Bindungswirkung von Ehegattentestamenten / Erbverträgen nutzen,

4. Einleitung eines Betreuungsverfahren,

5. Prüfung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht,

6. Straftatbestände spezialisiert von Anwälten prüfen lassen,

7. Durchsetzung von zivilrechtlichen Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen,

8. Monitoring der Erbschleicher-Situation zur Vorbereitung eines Rechtsstreits,

9. Sammeln von Beweismitteln ,

10. Prüfung des Sachverhalts auf Indizien für Erbschleicherei durch spezialisierte Rechtsanwalskanzlei.

Sollten Sie Opfer von Erbschleicherei sein, so kontaktieren Sie uns bitte entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Wie die familiäre Vorsorgeregelungen gegen Erbschleicherei helfen kann

Gerade bei einer intakten Familie ist es sinnvoll, frühzeitig drei Vorsorgeregelungen im Auge zu behalten, die später, wenn die Elterngeneration beispielsweise gesundheitlich abbaut, einen guten Schutz gegen Erbschleicher bieten kann.   Regelung 1: Vorsorgevollmacht   Regelung 2: Bindendes Ehegattentestament   Regelung 3: Lebzeitige Übertragung von Vermögenswerten an die Abkömmlinge   Wir erleben es immer wieder, dass Erbschleicher sich an eine […..]
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Der Rechtsanwalt rät in einigen Erbschleicher-Fällen die Nachlasspflegschaft als Alternative in Betracht zu ziehen

Vielfach gibt es im Erbfall das Risiko, dass Gerichtsverfahren in Erbschleicher-Fällen über mehrere Jahre andauern. Der Nachlass liegt dann brach, wird nicht verwaltet und verfällt. Hierfür gibt es die Lösung einer Nachlasspflegschaft gemäß § 1960 BGB f.. Ein vom Nachlassgericht eingesetzter Verwalter, in der Regel ein Rechtsanwalt, ist in der Schwebephase für den Nachlass verantwortlich. Hierin liegt allerdings auch ein […..]
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Das oft übersehende Erbschleicher-Risiko innerhalb der Familie: Die Heirat des Opfers mit dem Erbschleicher

Innerhalb einer Familie, die eine Erbschleicherei entdeckt, wird meistens darauf geachtet, ob das Opfer eine Vorsorgevollmacht und / oder ein Testament zugunsten des Erbschleichers ausstellt. Hierauf wird zumeist die Beobachtung gelegt. Übersehen wird dabei allzu oft, dass es noch viele andere Mittel und Wege für einen Erbschleicher gibt, das Opfer und die Familie zu schädigen. Ein bedeutsamer Fall ist, dass […..]
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Erbschleicher können auch die eigenen Familienmitglieder wie die Kinder und der Ehepartner sein

In der Presse werden vielfach Fälle dargestellt, in denen der Erbschleicher außerhalb der Familie steht, also beispielsweise eine Pflegeperson, ein gesetzlicher Betreuer, ein Bankangestellter oder ein Nachbar ist. Tatsächlich sind aber Fälle einer Erbschleicherei innerhalb der Familie viel häufiger. Der erste stereotype Fall ist, dass ein Ehegatte, z. B. in der zweiten Ehe, den Ehepartner vermögensmäßig schädigt. Der Autor kennt […..]
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Der Anwalt rät Zeugenaussagen bei Erbschleicher-fällen zu dokumentieren

In vielen Fallgestaltungen bei einem Rechtsstreit gegen Erbschleicher geht es darum, dass man den eigenen Vortrag bei Gericht durch Zeugenbeweis nachweisen kann.   Das gilt beispielsweise für:   Verhalten des Erbschleichers, das ihn erb- und pflichtteilsunwürdig werden lässt, Aussagen des Erblassers zu testamentarischen Regelungen und ihrer Bedeutung, den Gesundheitszustand des Erblassers hinsichtlich eine Testierunfähigkeit.   Betroffene vergessen dabei, dass ein […..]
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Wie ein Anwalt beim Gerichtsverfahren gegen Erbschleicher helfen kann

Im Erbfall ist die Wahl des richtigen Gerichtsweges eine kriegsentscheidende Maßnahme. Grundsätzlich stehen sowohl das Verfahren vor dem Zivilgericht, als auch ein Nachlassverfahren zur Verfügung, allerdings mit gänzlich unterschiedlichen Kostenstrukturen, Anforderungen an die Beweismittel und prozessuale Abläufe. Wichtig ist, dass es ein Ober- und Unterordnungsverhältnis zwischen den Gerichtsverfahren gibt. Dies hat das OLG Rostock mit Entscheidung vom 30.03.2023, AZ. 3 […..]
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Erbschleicher und Steuerhinterziehung

Ein im Einzelfall bedeutsames Mittel, um einem Erbschleicher Einhalt zu gebieten, ist die Instrumentalisierung der Steuerbehörden. Dies deshalb, weil Erbschleicher vielfach Geldgeschenke bzw. vereinnahmte Vermögenswerte steuerlich nicht offen legen und damit Schenkungssteuer hinterziehen. Besonders relevant ist das, wenn der Erbschleicher kein naher Angehöriger ist, denn dann ist der schenkungssteuerliche Freibetrag von (nur) € 20.000,00 schnell überschritten. Dieser Beitrag wurde von […..]
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Wenn Erbschleicher schädigen und Erben weinen

Leider gibt es viele Sachverhalte, in denen Erbschleicher ihre Taten so gut vorbereitet haben, dass es schwer ist, Ihnen beizukommen. Erbschleicher werden immer professioneller. Ein typisches Beispiel ist der Umgang mit Bargeld und Kontenabhebungen. Gelingt es dem Erbschleicher, das Opfer noch zur Bank zu bringen und das Geld selbst abzuheben, lässt sich im Erbfall kaum belegen, dass der Erbschleicher im […..]
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Die Persönlichkeitsveränderungen als Grund für Testierunfähigkeit

Ein Praxisproblem ist, dass vielfach zwar inzwischen bekannt ist, dass eine Testierunfähigkeit durch die Demenz als psychiatrische Grunderkrankung ausgelöst werden kann, es besteht aber immer noch erhebliches Unwissen darüber, dass es auch eine Vielzahl von anderen psychiatrischen Grunderkrankungen gibt, die ebenso eine Testierunfähigkeit begründen können. Durchsetzen lässt sich dies im Nachlassverfahren nur mit erhöhtem Argumentationsaufwand, da (1) diese weiteren psychiatrischen […..]
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Betreuung ist nicht gleich Betreuung

Bei Laien ist der Unterschied zwischen einer Betreuung im pflegerischen Sinne und einer Betreuung im Sinne einer rechtlichen Vertretung meistens nicht klar. Gerade Eltern bitten Kinder häufig, dass sie pflegerisch betreut werden. Einige Kinder nutzen dies, um sich eine Vorsorgevollmacht ausstellen zu lassen und plündern das Vermögen der Eltern. Besonders einfach ist dies, wenn das erbschleichende Kind eine zusätzliche Kontovollmacht […..]
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