Bei Laien ist der Unterschied zwischen einer Betreuung im pflegerischen Sinne und einer Betreuung im Sinne einer rechtlichen Vertretung meistens nicht klar. Gerade Eltern bitten Kinder häufig, dass sie pflegerisch betreut werden. Einige Kinder nutzen dies, um sich eine Vorsorgevollmacht ausstellen zu lassen und plündern das Vermögen der Eltern. Besonders einfach ist dies, wenn das erbschleichende Kind eine zusätzliche Kontovollmacht erhält oder schlicht mit einer Bankkarte Geld abhebt. Die pflegebedürftigen Eltern haben dann kaum die Kraft und Durchsetzungsfähigkeit gegen dieses Kind vorzugehen. Im Erbfall ist es dann schwer, hiergegen vorzugehen.
Sollten Sie einem ähnlichen Fall ausgesetzt sein und/oder benötigen Sie rechtlichen Rat in einem Erbschleicherfall, so zögern Sie bitte nicht und melden Sie sich bei der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
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