Das oft übersehende Erbschleicher-Risiko innerhalb der Familie: Die Heirat des Opfers mit dem Erbschleicher

Innerhalb einer Familie, die eine Erbschleicherei entdeckt, wird meistens darauf geachtet, ob das Opfer eine Vorsorgevollmacht und / oder ein Testament zugunsten des Erbschleichers ausstellt. Hierauf wird zumeist die Beobachtung gelegt.

Übersehen wird dabei allzu oft, dass es noch viele andere Mittel und Wege für einen Erbschleicher gibt, das Opfer und die Familie zu schädigen.

Ein bedeutsamer Fall ist, dass die Erbschleicher-Person das Opfer heiratet. Der in der Praxis des Autors häufigere Fall ist, dass eine (jüngere) Frau den (älteren) Herren heiratet. Bereits durch die Heirat erhält die Erbschleicher-Frau einen gesetzlichen Erbanspruch und damit einen Pflichtteilsanspruch, sodass schon in der juristischen Sekunde der Verheiratung ein erheblicher Vermögensschaden für die Familie eingetreten ist.

Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft erstellt.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de

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