Leider gibt es viele Sachverhalte, in denen Erbschleicher ihre Taten so gut vorbereitet haben, dass es schwer ist, Ihnen beizukommen. Erbschleicher werden immer professioneller. Ein typisches Beispiel ist der Umgang mit Bargeld und Kontenabhebungen.
Gelingt es dem Erbschleicher, das Opfer noch zur Bank zu bringen und das Geld selbst abzuheben, lässt sich im Erbfall kaum belegen, dass der Erbschleicher im Anschluss das Geld an sich genommen hat.
Nur im Einzelfall wird es Zeugen geben, die einen solchen Vorgang dokumentieren können. Erbschleicher sollten sich aber nicht allzu sicher sein.
Gerade größere Geldsummen lassen sich im Einzelfall in das Privatvermögen des Erbschleichers nachverfolgen, beispielsweise, wenn der Erbschleicher Investitionen tätigt, deren Finanzierung nicht mit seinen gewöhnlichen Vermögensverhältnissen erklärbar sind.
Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft erstellt.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de
Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt Sie deutschlandweit und spezialisiert insbesondere in folgenden Rechtsgebieten: Betreuungsrecht, Erbrecht, Immobilien- und Mietrecht, Schenkungsrecht und Steuerrecht.
Sollten Sie einem ähnlichen Erbschleicher-Fall ausgesetzt sein und/oder benötigen Sie rechtlichen Rat in einem Erbschleicherfall, so zögern Sie bitte nicht und melden Sie sich bei der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
Sie können uns entweder mit dem unten angefügten Kontaktformular erreichen oder uns unter 089/44 232 990 anrufen oder per E-Mail muenchen@rechtsanwalt-thieler.de erreichen.
Weitere Informationen finden Sie unter www.rechtsanwalt-thieler.de