Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Webseite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte beraten und helfen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh, Oliver Thieler, LL.M., sowie die Rechtsanwältin Susanne Kilisch Geschädigten von Erbschleicherei.

Erbschleicherei kann jeden treffen. Opfer kann jeder werden, egal ob arm oder reich, egal ob alt oder jung. Erbschleicherei macht vor keiner Gesellschaftsschicht halt.

Erbschleicherei ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Dennoch können sich Erbschleicher u.a. wegen Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Diebstahls oder Betrugs strafabar machen.

Oft sind Erbschleicher (also die Täter) Personen, die zur näheren unmittelbaren Familie, wie Geschwister (Bruder oder Schwester der Opfer), oder Kinder der Betroffenen gehören. In der Praxis finden sich aber auch immer wieder Erbschleicherfälle im nächsten Umkreis der Opfer, wie Nachbarn, Steuerberater, Ärzte, Pflegepersonal oder auch nähere Bekannte und „neue“ und alte Freunde.

Unsere Kanzlei hat einen 10-Punkte-Leitfaden für Opfer von Erbschleicherei zur Vorgehensweise gegen Erbschleicher entwickelt:

1. Testierunfähigkeit kompetent vom Anwalt prüfen lassen,

2. Vorsorge durch lebzeitige Nachfolgegestaltung / Schenkungen,

3. Bindungswirkung von Ehegattentestamenten / Erbverträgen nutzen,

4. Einleitung eines Betreuungsverfahren,

5. Prüfung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht,

6. Straftatbestände spezialisiert von Anwälten prüfen lassen,

7. Durchsetzung von zivilrechtlichen Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen,

8. Monitoring der Erbschleicher-Situation zur Vorbereitung eines Rechtsstreits,

9. Sammeln von Beweismitteln ,

10. Prüfung des Sachverhalts auf Indizien für Erbschleicherei durch spezialisierte Rechtsanwalskanzlei.

Sollten Sie Opfer von Erbschleicherei sein, so kontaktieren Sie uns bitte entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Erbschleicherfall: Von der Haushaltshilfe zur Ehefrau

Diese Konstellation ist stereotyp in der Presse verankert und das Leitbild für einen Erbschleicher-Fall. Diese Konstellation ist aber nicht nur in einem Einzelfall kurios, sondern betrifft tatsächlich eine Vielzahl von Fällen, die mir in der Praxis begegnen. Die Familie und der Freundeskreis sollte deshalb besonders vorsichtig sein, wenn die Haushaltshilfe über den eigenen Tätigkeitsbereich hinaus den Kontakt zu dem älteren […..]
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Rechtsanwalt warnt: Erbschleicher rechnen mit der Langsamkeit des Gerichtswesens

Es gibt immer mehr Fälle, in denen Erbschleicher die Langsamkeit des Justizwesens ausnutzen. Ein aktueller Fall betrifft zwei Bevollmächtigte, die die Kontovollmacht eines älteren Herren erschlichen haben. Zum Schutz des älteren Herren wurde zwar eine gesetzliche Betreuung angeregt. Aber das Betreuungsgericht hat erst nach sechs Wochen reagiert und bis zur Anordnung einer gesetzlichen Betreuung werden Monate vergehen. Bis dahin ist […..]
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Rechtsanwalt warnt: Beeinflussung von Zeugen durch den Erbschleicher

Rechtsstreite gegenüber einem Erbschleicher werden dadurch erschwert, dass es in manchen Fällen dem Erbschleicher gelingt, potentielle Zeugen auf seine Seite zu ziehen. Hierfür nutzen Erbschleicher unterschiedliche Mittel: 1. Zeugen werden mittels Drohungen unter Druck gesetzt oder erpresst, beispielsweise, weil der Erbschleicher ein Fehlverhalten dokumentiert hat (die Putzfrau, die Schmuck an sich genommen hat, wird von Seiten des Erbschleichers instrumentalisiert), 2. […..]
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Thema Erbschleicher: Innerfamiliäre Allianz gegen Erbschleicher

Bei einer Erbschleicherei gibt es nicht immer nur eine enterbte Person, sondern natürlich gibt es Konstellationen, in denen es unterschiedliche Opfer mit differenten Schadenpositionen geben kann. So ist es denkbar, dass aus der Familie oder dem Umfeld ein Erbe herausgenommen wird, dann eine andere Person ein Vermächtnis verliert und der dritten Person das Bezugsrecht auf die Lebensversicherung entzogen wird. Diese […..]
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Thema Erbschleicherei: Delir versus Demenz

In vielen Erbschleicherfällen geht es um die Frage der Testierunfähigkeit. Ein klassisches Problem tritt auf, wenn der medizinische Gerichtsgutachter Defizite der Erblasserperson prüft und sich dann auf ein psychiatrisches Krankheitsbild festlegen muss. Häufig wählt der Gutachter dabei ein Delir. Dies bringt das Problem mit sich, dass ein Delir zwar Defizite der Erblasserperson erklären kann, aber meist nur vorübergehender Natur ist […..]
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Erbschleicher haben oft ein Ziel: Die Heirat

Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh bearbeitet immer wieder Fälle, in denen eine (meistens deutlich jüngere) Frau Kontakt zu einem älteren Herren bekommt. Meistens läuft das über eine Stelle als Putzhilfe oder Pflegeperson. In den mir vorliegenden Erbschleicherfällen gelingt es dieser Frau über mehrere Jahre hinweg das Verhältnis zu dem älteren Herren zu intensivieren (trotz einer ansonsten intakten Familie). Das Opfer bemerkt […..]
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Erbschleicherfall: Die Schwiegertochter ist „schuld“

Immer wieder erlebe ich Fälle, in denen sich Eltern mit dem Kind zerstreiten. Ein klassischer Fall ist das Zerwürfnis der Eltern mit dem einzigen Sohn, weil man mit der Schwiegertochter unzufrieden ist. Eine solche Konstellation kann sich aufschaukeln. Die Eltern setzen den Sohn finanziell unter Druck oder unterstützen ihn nicht. Umgekehrt verweigert die Schwiegertochter den Kontakt zu den Enkeln oder […..]
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Beschränkung des Rechtswegs bei Erbschleicher-Prozessen

Bei einem Erbstreit gegenüber dem Erbschleicher ist der Rechtsweg nicht für die gesamte Familie eröffnet, sondern immer nur für das Familienmitglied, das als Erbe ausgeschlossen ist. Dies wird in der Praxis durch Laien vielfach nicht beachtet und muss vor Einleitung eines Gerichtsverfahrens geprüft werden. Es kommt auf die sog. „Beteiligten-Stellung“ an. Hiervon unabhängig ist die Frage, ob die zu beteiligende […..]
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Rechtsanwalt warnt im Erbschleicherfall: Das Intrigieren von Geschwistern untereinander

Erbschleicherei beruht vielfach auf Angriffen innerhalb einer emotionalen Situation. Deshalb ist ein bedeutsames Erbschleicher-Mittel im Verhältnis Kinder – Eltern, dass das Kind zum Nachteil des anderen Geschwisterteils intrigiert. Die Eltern sind dann die unmittelbaren Opfer. Ein solches Intrigieren kann einerseits durch eine Höherstellung der eigenen Person (wegen eines höheren Bildungsgrades, größerer Vermögenswerte, eines anerkannten Berufs, einer Bekanntheit im Ortsumfeld oder […..]
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Vorsicht bei vergleichsweiser Einigung mit Erbschleicher

Sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich gibt es immer wieder Konstellationen, in denen mit einem Erbschleicher ein Vergleich geschlossen wird. Wichtig ist, dass in diesem Zusammenhang sämtliche Themen sorgfältig ausermittelt sind, bevor man einen bindenden Vergleich schließt. Ich kenne mehrere Fälle, in denen man sich auf eine quotenmäßige Verteilung von Kontenguthaben geeinigt hat, der Erbschleicher-Opfer bis zum Vergleichsschluss unbekannt war, dass […..]
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