In vielen Erbschleicherfällen geht es um die Frage der Testierunfähigkeit. Ein klassisches Problem tritt auf, wenn der medizinische Gerichtsgutachter Defizite der Erblasserperson prüft und sich dann auf ein psychiatrisches Krankheitsbild festlegen muss.
Häufig wählt der Gutachter dabei ein Delir.
Dies bringt das Problem mit sich, dass ein Delir zwar Defizite der Erblasserperson erklären kann, aber meist nur vorübergehender Natur ist und deshalb meist nicht genügt, um eine Testierunfähigkeit zu begründen. Es muss deshalb im Prozess die Abgrenzung zwischen Delir und Demenz genau nachverfolgt werden.
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Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de
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