Rechtsanwalt rät zum Ehevertrag zum Schutz vor Erbschleicherei

Ein Ehevertrag kann als Schutz gegen eine Erbschleicherei bei der Vermögensnachfolgegestaltung zweimal Bedeutung erlangen.

 

Fall 1: Im hohen Alter heiratet der alleinstehende oder verwitwete Elternteil nochmals. Dann kann der neue Ehepartner auf wesentliche Rechtspositionen per Ehevertrag verzichten und damit das Risiko einer Erbschleicherei reduzieren.

 

Fall 2: Bei einer Schenkung an ein Kind kann dem Kind vorgegeben werden, dass mit dem (zukünftigen) Schwiegerkind ein Ehevertrag geschlossen wird, der verhindert, dass der Schenkungsgegenstand an das Schwiegerkind geht.

 

In beiden Fällen handelt es sich um nicht unübliche Regelungen, die sich zusätzlich als Schutzschild gegen Erbschleicherei eignen.

Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de

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Sollten Sie einem ähnlichen Erbschleicher-Fall oder Erbschleicherei ausgesetzt sein und/oder benötigen Sie rechtlichen Rat in einem Erbschleicherfall, so zögern Sie bitte nicht und melden Sie sich bei der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

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