Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh bearbeitet immer wieder Fälle, in denen eine (meistens deutlich jüngere) Frau Kontakt zu einem älteren Herren bekommt. Meistens läuft das über eine Stelle als Putzhilfe oder Pflegeperson.
In den mir vorliegenden Erbschleicherfällen gelingt es dieser Frau über mehrere Jahre hinweg das Verhältnis zu dem älteren Herren zu intensivieren (trotz einer ansonsten intakten Familie). Das Opfer bemerkt das meistens nicht. Zum Teil mehrere Jahre später verändert sich der Gesundheitszustand des älteren Herren und der Frau gelingt es, diesen unter Druck zu setzen und zu einer Heirat zu überreden. Damit hat sie eine erbrechtliche Position als Erbin, jedenfalls aber als Pflichtteilsberechtigte sicher.
Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de
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Sollten Sie einem ähnlichen Erbschleicher-Fall oder Erbschleicherei ausgesetzt sein und/oder benötigen Sie rechtlichen Rat in einem Erbschleicherfall, so zögern Sie bitte nicht und melden Sie sich bei der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
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