Aus verständlichen Gründen befinden sich Menschen, die aufgrund einer schweren Erkrankung in Todesangst schweben, in einem Ausnahmezustand.
Das kann dazu führen, dass diese Menschen ihren gesamten Lebensentwurf, die familiären Bindungen und die jahrelang geplante Vermögensnachfolge innerhalb weniger Tage oder sogar Stunden wegwerfen und sich einem Erbschleicher ausliefern, der ihm beispielsweise eine Schmerzlinderung, ein Zur-Seite-Stehen bis zum Tod oder gar ein transzendentes Weiterleben verspricht.
Diese Fälle sind für die Familien der Opfr schwer zu ertragen, weil diese Änderung im Leben sehr schnell und meistens gänzlich unerwartet kommen kann.
Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de
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