Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Webseite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte beraten und helfen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh, Oliver Thieler, LL.M., sowie die Rechtsanwältin Susanne Kilisch Geschädigten von Erbschleicherei.

Erbschleicherei kann jeden treffen. Opfer kann jeder werden, egal ob arm oder reich, egal ob alt oder jung. Erbschleicherei macht vor keiner Gesellschaftsschicht halt.

Erbschleicherei ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Dennoch können sich Erbschleicher u.a. wegen Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Diebstahls oder Betrugs strafabar machen.

Oft sind Erbschleicher (also die Täter) Personen, die zur näheren unmittelbaren Familie, wie Geschwister (Bruder oder Schwester der Opfer), oder Kinder der Betroffenen gehören. In der Praxis finden sich aber auch immer wieder Erbschleicherfälle im nächsten Umkreis der Opfer, wie Nachbarn, Steuerberater, Ärzte, Pflegepersonal oder auch nähere Bekannte und „neue“ und alte Freunde.

Unsere Kanzlei hat einen 10-Punkte-Leitfaden für Opfer von Erbschleicherei zur Vorgehensweise gegen Erbschleicher entwickelt:

1. Testierunfähigkeit kompetent vom Anwalt prüfen lassen,

2. Vorsorge durch lebzeitige Nachfolgegestaltung / Schenkungen,

3. Bindungswirkung von Ehegattentestamenten / Erbverträgen nutzen,

4. Einleitung eines Betreuungsverfahren,

5. Prüfung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht,

6. Straftatbestände spezialisiert von Anwälten prüfen lassen,

7. Durchsetzung von zivilrechtlichen Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen,

8. Monitoring der Erbschleicher-Situation zur Vorbereitung eines Rechtsstreits,

9. Sammeln von Beweismitteln ,

10. Prüfung des Sachverhalts auf Indizien für Erbschleicherei durch spezialisierte Rechtsanwalskanzlei.

Sollten Sie Opfer von Erbschleicherei sein, so kontaktieren Sie uns bitte entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Rechtsanwalt warnt vor übersteigerte Dankbarkeit als Indikator für eine Erbschleicherei

Mir liegen mehrere Fälle vor, in denen ältere Menschen ein Testament erstellen, das nicht nur von der äußeren Form, sondern auch wegen des Inhalts ungewöhnlich ist und auf eine Erbschleicherei hindeutet. In einem Fall hat eine Erblasserin eine Geburtstagsglückwunschkarte dem Pfleger übergeben und in diese Karte eine mehrseitige Erklärung über Pflegewünsche, Zuordnung von Vermögen im Erbfall und eine Adoption hineingelegt […..]
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Vorsicht: Gemeinsames Konto und Erbschleicherei

Innerfamiliär, beispielsweise zwischen Eheleuten, zwischen Geschwistern nach einem Erbfall oder zwischen Elternteil und Kind können gemeinsame Konten entstehen, bei denen beide Zugriff haben. Ich erlebe immer wieder Fälle, in denen eine berechtigte Seite vom Kontoguthaben kaum Gebrauch macht und der anderen Seite den Zugriff und die Verwaltung überlässt. Hierdurch entsteht das Problem, dass die andere (aktive) Seite die Möglichkeit erhält, […..]
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Erbschleicherei und ungewöhnliche wirtschaftliche Verhältnisse

Insbesondere in der Konstellation, dass enterbte Familienmitglieder Pflichtteilsansprüche gegen den als Erben eingesetzten Erbschleicher geltend machen, kommt es häufig vor, dass die ermittelten Vermögensverhältnisse des Opfers ungewöhnlich sind. Dies kommt zu Tage, weil der Erbschleicher bei Pflichtteilsansprüchen ein notarielles Nachlassverzeichnis vorlegen muss. Ich kenne Fälle, in denen es überraschend kein Immobilienvermögen mehr gibt (weil der Erbschleicher sich die Immobilie über […..]
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Rechtsanwalt warnt vor: Erbschleicherei und Kaufvertrag

Ältere Menschen werden immer wieder darauf angesprochen, die Immobilie zu verkaufen, vom Kaufpreis zu leben und sich ein Wohnrecht zusätzlich eintragen zu lassen. In Einzelfällen sind die Angebote unseriös und gehen von Erbschleichern aus, die sich die Immobilie zu einem günstigen Preis „schnappen“ wollen. Misstrauisch sollte man insbesondere sein, wenn die vorgeschlagene Kaufpreiszahlung deutlich vom Üblichen abweicht. Ich kenne Fälle, […..]
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Wirtschaftliche Eigeninteressen und Erbschleicherei

Fast jedes wirtschaftliches Eigeninteresse kann in einem passenden Zeitpunkt zu einer Erbschleicherei führen:   Das Bedürfnis eine bessere Stellung in einem Unternehmen zu erhalten. Die gewünschte Hofübergabe im landwirtschaftlichen Bereich. Das Interesse, ein Filetgrundstück zu einem verbilligten Kaufpreis zu bekommen. Die Möglichkeit, die Verbindlichkeiten des Erbschleichers gegenüber dem Opfer aus Darlehen auf Null zu setzen.   Das wirtschaftliche Eigeninteresse schwebt […..]
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Späte Vorlage von Testamenten

Die späte Vorlage von Testamenten kann ein Indiz für eine Erbschleicherei sein. Ich habe einen Fall, in dem es um die zeitliche Abfolge der Testamente geht, weil der Erblasser ab einem bestimmten Zeitpunkt testierunfähig war. Die Gegenseite hat zuerst nur das aktuellste Testament vorgelegt, dass aber an der Hürde der Testierunfähigkeit gescheitert ist. Jahre später hat die Gegenseite ein deutlich […..]
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Erbschleicher wählen zuständiges Nachlassgericht aus

Erbschleicher werden in der Praxis häufig durch ein Betreuungsverfahren mit einem zuständigen Amtsgericht am Wohnsitz des Opfers konfrontiert. Es besteht dann schon „schlechte“ Stimmung zwischen dem Erbschleicher und dem Amtsgericht. Manche Erbschleicher vermeiden es, dass dieses Amtsgericht dann auch im Erbfall als Nachlassgericht zuständig ist, und zwar, indem das Opfer in ein Hospiz gegeben wird, das außerhalb des Zuständigkeitsbereichs dieses […..]
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Erbschleicher können Pflichtteilsstrafklauseln aushebeln

Erbschleicher in der Familie sollen in bestimmten Fällen dadurch blockiert werden, dass im ersten Erbfall ein Pflichtteil verlangt wird. Haben Eltern beispielsweise zwei Kinder, die als Schlusserben eingesetzt sind, soll die Pflichtteilsstrafklausel verhindern, dass das erbschleichende Kind im ersten Erbfall sich den Pflichtteil auszahlen lässt, während das „brave“ Kind dies nicht veranlasst und wartet. Das OLG Braunschweig hat diesem Schutzgedanken […..]
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Gratwanderung zwischen Vorsorgevollmacht und Erbschleicherei

Es gibt immer wieder Fälle, in denen die Grenze zwischen pflichtgemäßer Tätigkeit als Bevollmächtigter und einer Erbschleicherei verschwimmt. Typisch ist beispielsweise die Situation, dass die Vollmachtgeberin geschäftsunfähig ist und der Bevollmächtigte im Sinne der gesamten Familie aus dem üppigen Vermögen der Vollmachtgeberin an die Familie vornimmt, um die Erbfolge vorzuziehen und die steuerlichen Freibeträge zu nutzen. Ich halte das – […..]
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Aufrollen von Altfällen bei Erbschleicherei

Es gibt immer wieder Fälle, in denen sich Berufsbetreuer Vorteile verschaffen und sich als Testamentserben einsetzen lassen. Diese Fälle waren in der Vergangenheit zulässig. Zwischenzeitlich gibt es aber mit § 30 BTOG eine Neuregelung, die einen solchen Vorteil für Berufsbetreuer untersagt, wenn das Betreuungsgericht dem nicht im Vorfeld zustimmt. Liegt also ein Altfall vor, der aber zeitlich noch im Anwendungsbereich […..]
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