Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Webseite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte beraten und helfen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh, Oliver Thieler, LL.M., sowie die Rechtsanwältin Susanne Kilisch Geschädigten von Erbschleicherei.

Erbschleicherei kann jeden treffen. Opfer kann jeder werden, egal ob arm oder reich, egal ob alt oder jung. Erbschleicherei macht vor keiner Gesellschaftsschicht halt.

Erbschleicherei ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Dennoch können sich Erbschleicher u.a. wegen Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Diebstahls oder Betrugs strafabar machen.

Oft sind Erbschleicher (also die Täter) Personen, die zur näheren unmittelbaren Familie, wie Geschwister (Bruder oder Schwester der Opfer), oder Kinder der Betroffenen gehören. In der Praxis finden sich aber auch immer wieder Erbschleicherfälle im nächsten Umkreis der Opfer, wie Nachbarn, Steuerberater, Ärzte, Pflegepersonal oder auch nähere Bekannte und „neue“ und alte Freunde.

Unsere Kanzlei hat einen 10-Punkte-Leitfaden für Opfer von Erbschleicherei zur Vorgehensweise gegen Erbschleicher entwickelt:

1. Testierunfähigkeit kompetent vom Anwalt prüfen lassen,

2. Vorsorge durch lebzeitige Nachfolgegestaltung / Schenkungen,

3. Bindungswirkung von Ehegattentestamenten / Erbverträgen nutzen,

4. Einleitung eines Betreuungsverfahren,

5. Prüfung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht,

6. Straftatbestände spezialisiert von Anwälten prüfen lassen,

7. Durchsetzung von zivilrechtlichen Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen,

8. Monitoring der Erbschleicher-Situation zur Vorbereitung eines Rechtsstreits,

9. Sammeln von Beweismitteln ,

10. Prüfung des Sachverhalts auf Indizien für Erbschleicherei durch spezialisierte Rechtsanwalskanzlei.

Sollten Sie Opfer von Erbschleicherei sein, so kontaktieren Sie uns bitte entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Rechtsanwalt – Erbschleicherei zwischen Geschwistern

Ein klassisches Erbschleicher-Thema ist die Erbschleicherei zwischen Geschwistern. Besonders häufig geschieht diese Erbschleicherei durch disquotale Schenkungen. Das heißt, dass es einem Kind gelingt, die Eltern zu einer Schenkung zu bringen und diese Schenkung wird dann, ggf. im Rahmen einer notariellen Urkunde, so ausgestaltet, dass das Kind keine Ausgleichsansprüche hat. Dies führt im Extremfall dazu, dass die Eltern die wesentlichen Vermögensteile […..]
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Erbschleicherei und Pflichtteil

In vielen Konstellationen sorgt sich ein Elternteil darum, dass ein Kind den Pflichtteil einfordert. Häufig entsteht hieraus ein Erbschleicher-Thema, wenn das Kind keine enge Beziehung zum Elternteil hat oder das Elternteil neu verheiratet ist bzw. in einer neuen Beziehung lebt. Dann ist die Überlegung da, wie der Pflichtteil reduziert werden kann. Hierfür gibt es zulässige Gestaltungen, die einem berechtigten Interesse […..]
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Erbschleicherei und Zeugenbeweis im Gerichtsverfahren

In vielen Fällen kommt es in Gerichtsverfahren gegenüber Erbschleichern auf Zeugenaussagen an (aus der Familie, Nachbarn, dem Freundeskreis oder außenstehenden Dritten, z. B. dem Bankmitarbeiter, dem Steuerberater bzw. dem Notar). Für juristische Laien ist meistens nicht klar, dass solche Zeugenaussagen ein erhebliches Risiko bergen, und zwar in mehrfacher Hinsicht:   Der Erbschleicher kann Zeugenaussagen gekauft oder Zeugen durch Täuschung auf […..]
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Erbschleicherei und die Macht des Faktischen

In einem Erbschleicher-Fall ist es immer bedeutsam, dass man dem Erbschleicher so schnell wie möglich nach dem Erbfall Einhalt gebietet. Je schneller reagiert wird, desto besser. Es gilt   Schriftstücke und Urkunden zu sichern, dem Erbschleicher den Zugang zu wertvollem Nachlass (Gold, Schmuck, Kunst) zu verwehren, Bankkonten zu sperren und im Einzelfall einer Änderung des Grundbuchs zu widersprechen.   Viele […..]
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Rechtsanwalt warnt vor Erbschleicher nach dem ersten Erbfall

Innerfamiliär wird häufig die Situation unterschätzt, dass eine intakte Familie nach dem Versterben eines Elternteils zerbricht. Das kann daran liegen, dass der verstorbene Elternteil der „Manager“ der Familie war und der überlebende Ehegatte das Leben nicht selbst regeln kann. Ein weiterer Grund kann sein, dass die Kinder sich zerstreiten und geschwisterlicher Neid und Feindschaft nicht mehr durch die Eltern unterdrückt […..]
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Erbschleicherei und Vor- und Nacherbschaft

Die Vor- und Nacherbschaft ist eine rechtlich komplexe Gestaltung. Im Einzelfall kann diese aber dazu dienen, eine Erbschleicherei zu verhindern. Es ist demnach denkbar, dass sich Eheleute zwar für den ersten Erbfall als Alleinerben einsetzen, diese Erbeinsetzung aber auf eine Vorerbschaft beschränkt ist und beispielsweise ein Kind als Nacherbe eingetragen wird. Tritt der erste Erbfall ein, hat der überlebende Ehegatte […..]
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Erbschleicherei und Erbunwürdigkeit

Viele rechtliche Laien denken bei Verfehlungen eines Erbschleichers an die Möglichkeit, dass eine Erbunwürdigkeit den Erbfall löst. Dabei wird die Reichweite dieses Vorwurfs leider falsch eingeschätzt. Tatsächlich ist der Anwendungsbereich der Erbunwürdigkeit sehr eng und auf ganz gravierende Sachverhalte (Beispiel Tötung des Erblassers) beschränkt. Solche Sachverhalte lassen sich in der Praxis nur selten nachweisen. Deshalb ist der Vorwurf der Erbunwürdigkeit […..]
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Erbschleicherei – Vorsicht vor der Ex

Auch Expartner können sich als Erbschleicher profilieren. Denn zwar ist das persönliche Verhältnis zwischen den Eheleuten bzw. Partnern durch die Trennung zerstört, das vielleicht vorher gute Verhältnis zu den Schwiegereltern ist aber geblieben. Manchmal nehmen die Eltern dem eigenen Kind die Trennung übel und stellen sich auf die Seite des Partners, der Partnerin. Diese Person kann sich als Erbschleicher entpuppen, […..]
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Verletzung des Erblasserwillens durch den Erbschleicher

Leider gelingt es dem Erblasser nicht immer, seinen Willen perfekt zu äußern. Ich kenne in der Praxis viele Fälle, in denen der Erblasser bestimmte Wertgegenstände mit Klebezetteln versieht und diese dann begünstigten Personen namentlich zuordnet. Es gibt auch viele Fälle, in denen der Erblasser eine Versicherung mit einer Person als Bezugsberechtigte abschließt oder einen vorteilhaften Vertrag anordnet. Diese Konstellationen haben […..]
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Thema Erbschleicherei: Überreden zur Heirat durch Erbschleicherin

In vielen Konstellationen gelingt es Erbschleichern, in meiner Praxis häufig Frauen, den anderen Teil einer Beziehung zur Heirat zu überreden. Dies wird verknüpft mit Argumenten aus dem Bereich der Steuer oder anderen wirtschaftlichen Gründen, die grundsätzlich plausibel sind. Die Erbschleicherin erhält mit der Heirat aber vor allem einen ganz wesentlichen Vorteil und zwar das gesetzliche Erbrecht und damit das Pflichtteilsrecht […..]
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