Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Webseite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte beraten und helfen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh, Oliver Thieler, LL.M., sowie die Rechtsanwältin Susanne Kilisch Geschädigten von Erbschleicherei.

Erbschleicherei kann jeden treffen. Opfer kann jeder werden, egal ob arm oder reich, egal ob alt oder jung. Erbschleicherei macht vor keiner Gesellschaftsschicht halt.

Erbschleicherei ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Dennoch können sich Erbschleicher u.a. wegen Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Diebstahls oder Betrugs strafabar machen.

Oft sind Erbschleicher (also die Täter) Personen, die zur näheren unmittelbaren Familie, wie Geschwister (Bruder oder Schwester der Opfer), oder Kinder der Betroffenen gehören. In der Praxis finden sich aber auch immer wieder Erbschleicherfälle im nächsten Umkreis der Opfer, wie Nachbarn, Steuerberater, Ärzte, Pflegepersonal oder auch nähere Bekannte und „neue“ und alte Freunde.

Unsere Kanzlei hat einen 10-Punkte-Leitfaden für Opfer von Erbschleicherei zur Vorgehensweise gegen Erbschleicher entwickelt:

1. Testierunfähigkeit kompetent vom Anwalt prüfen lassen,

2. Vorsorge durch lebzeitige Nachfolgegestaltung / Schenkungen,

3. Bindungswirkung von Ehegattentestamenten / Erbverträgen nutzen,

4. Einleitung eines Betreuungsverfahren,

5. Prüfung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht,

6. Straftatbestände spezialisiert von Anwälten prüfen lassen,

7. Durchsetzung von zivilrechtlichen Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen,

8. Monitoring der Erbschleicher-Situation zur Vorbereitung eines Rechtsstreits,

9. Sammeln von Beweismitteln ,

10. Prüfung des Sachverhalts auf Indizien für Erbschleicherei durch spezialisierte Rechtsanwalskanzlei.

Sollten Sie Opfer von Erbschleicherei sein, so kontaktieren Sie uns bitte entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Rechtsanwalt warnt: Erbschleicherei und Pflegevereinbarung

Erbschleichern gelingt es immer wieder, sich Vermögenswerte mittels einer Pflegevereinbarung zu erschleichen. Nichtsahnenden älteren Menschen wird vorgegaukelt, dass sie mit einer solchen privatschriftlichen Erklärung ihre Pflege und Versorgung im Alter absichern. Meist verstehen diese Menschen den Text der Vereinbarung nicht richtig, insbesondere, wenn der Text kleingedruckt, umfangreich und juristisch verfasst ist. Manchmal geben die Opfer die gesamten rechtlichen und finanziellen […..]
Weiterlesen >

Rechtsanwalt warnt vor Erbschleicher-Tricks

Erbschleicher versuchen immer wieder, bestehende Testamente kaputt zu machen. Das gelingt beispielsweise, indem diese Testament vernichtet werden oder mit Mängeln versehen werden, die zu einer Formunwirksamkeit führen können. Ein Beispiel ist, dass der Erbschleicher einzelne Begriffe im Testament selbst ändert oder durchstreicht. Das kann zu einer Formunwirksamkeit führen. Aktuell hat beispielsweise das OLG München zum AZ. 33 Wx 329/23 entschieden, […..]
Weiterlesen >

Erbschleicher bei Immobilienschenkung

Eine Immobilienschenkung wird zwar notariell durchgeführt, eine ausführliche notarielle Beratung des Schenkers erlebe ich aber selten. Dies auch deshalb, weil der Notar neutral bleiben muss. Erbschleicher können sich also beschenken lassen und den Schenkern ist meist nicht klar, dass die Regelungen für sie nachteilig sind. Ein typisches Problem ist, dass der Erbschleicher vor dem Vertragsschluss viel verspricht (Pflege, Kontakt, Vermögenssorge), […..]
Weiterlesen >

Die Angaben von Erbschleichern im Rahmen von Gutachterverfahren

Ein immer wiederkehrendes Problem in Gerichtsverfahren ist, dass bei der Beurteilung einer Geschäfts- oder Testierfähigkeit Gutachten von Seiten des Erbschleichers eingebracht werden, die dieser als Argument verwendet, um die Geschäfts- bzw. Testierunfähigkeit zu widerlegen. Diese Gutachten sind entweder als Parteigutachten ohnehin oft nicht verwertbar. Es gibt aber auch Fälle, in denen es sich um vordergründig „neutrale“ Gutachten handelt, beispielsweise um […..]
Weiterlesen >

Rechtsanwalt hilft Opfern von Erbschleicherei – Vorsicht vor zu langem Warten

Ich erlebe immer wieder Fälle, in denen die Familie zwar zu Lebzeiten ein gesundheitliches Risiko in der Person der betroffenen Person bemerkt und es sogar zulässt, dass ein bisher Außenstehender die Kontrolle über diese beeinträchtigte Person übernimmt. Diese Passivität der Familie kann unterschiedliche Gründe haben:   Man hat keine Zeit. Man ist nicht vor Ort. Man vertraut gutgläubig der außenstehenden […..]
Weiterlesen >

Täuschung über Vermögenswerte durch den Erbschleicher

Es gibt immer wieder neue Erbschleicher-Sachverhalte, die wir anwaltlich prüfen. In einem aktuellen Fall gibt es einen älteren Herr. der ein leibliches Kind hat, das pflichtteilsberechtigt ist. Der Erbschleicher ist eine außenstehende Person, die verhindern möchte, dass das Kind im Erbfall den Pflichtteil noch geltend machen kann. Der Erbschleicher hat deshalb den älteren Herren überredet, mit dem Kind einen Pflichtteilsverzichtvertrag […..]
Weiterlesen >

Erbschleicherei und Testamentsvollstreckung

Erbschleicher nutzen in einigen Fällen die Möglichkeit, sich testamentarisch als Testamentsvollstrecker einsetzen zu lassen und bereichern sich im Rahmen des Amts. Das OLG Celle hat mit Entscheidung vom 22.07.2024 zum AZ. 6 U 49/23 entschieden, dass ein Testamentsvollstrecker, der sein Amt auf Basis eines Testaments ausübt und er davon ausgehen muss, dass das Testament wegen einer Testierunfähigkeit des Erblassers unwirksam […..]
Weiterlesen >

Formen der Erbschleicherei

Erbschleicherei ist vielgestaltig, aber es gibt immer wiederkehrende Muster, vor denen Sie gewarnt sein sollten. Die häufigsten Beispiele aus meiner Praxis sind:   Erbschleicherei unter Geschwistern (beispielsweise, wenn diese sich von den Eltern ungerechtfertigte Vorteile geben lassen) Erbschleicherei mittels Vorsorgevollmacht (wenn der Bevollmächtigter beispielsweise Gelder vom Bankkonto für sich verwendet) Erbschleicherei im Rahmen einer Testamentsvollstreckung (soweit sich der Testamentsvollstrecker ungerechtfertigt […..]
Weiterlesen >

Doppelte Erbschleicherei bei Geschwistern

In Erbschleicher-Fällen gibt es nicht immer ein Schwarz-Weiß-Schema mit einem Erbschleicher und einer geschädigten Person., sondern auch Konstellationen, in denen zwei Erbschleicher um das Erbe wetteifern. Im Rahmen meiner Tätigkeit bearbeite ich mehrere Mandate, in denen zwei Geschwister jeweils für sich genommen versuchen, die Eltern zu vereinnahmen und mit unlauteren Methoden zu einem Testament zu bewegen. Es kommt zu einem […..]
Weiterlesen >

Erbschleicherfall: Erbschleicherei im Erbauseinandersetzungsvertrag

In der häufigen Konstellation, dass ein Elternteil verstirbt und dann die Kinder und der überlebende Elternteil einen (notariellen) Erbauseinandersetzungsvertrag abschließen, kann es zu Erbschleicherei durch eines der Kinder kommen. Meistens verstehen die Beteiligten die notariellen Regelungen nicht im Detail und so hat das erbschleichende Kind die Möglichkeit, dem Notar Regelungen vorzugeben, die dieser unkritisch übernimmt, die aber in der Praxis […..]
Weiterlesen >

« Vorherige SeiteNächste Seite »