Eine Immobilienschenkung wird zwar notariell durchgeführt, eine ausführliche notarielle Beratung des Schenkers erlebe ich aber selten.
Dies auch deshalb, weil der Notar neutral bleiben muss. Erbschleicher können sich also beschenken lassen und den Schenkern ist meist nicht klar, dass die Regelungen für sie nachteilig sind.
Ein typisches Problem ist, dass der Erbschleicher vor dem Vertragsschluss viel verspricht (Pflege, Kontakt, Vermögenssorge), aber dies in den Vertrag nicht aufgenommen wird und dann der Schenker keinen Rechtsanspruch darauf hat.
Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de
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