Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Webseite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte beraten und helfen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh, Oliver Thieler, LL.M., sowie die Rechtsanwältin Susanne Kilisch Geschädigten von Erbschleicherei.

Erbschleicherei kann jeden treffen. Opfer kann jeder werden, egal ob arm oder reich, egal ob alt oder jung. Erbschleicherei macht vor keiner Gesellschaftsschicht halt.

Erbschleicherei ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Dennoch können sich Erbschleicher u.a. wegen Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Diebstahls oder Betrugs strafabar machen.

Oft sind Erbschleicher (also die Täter) Personen, die zur näheren unmittelbaren Familie, wie Geschwister (Bruder oder Schwester der Opfer), oder Kinder der Betroffenen gehören. In der Praxis finden sich aber auch immer wieder Erbschleicherfälle im nächsten Umkreis der Opfer, wie Nachbarn, Steuerberater, Ärzte, Pflegepersonal oder auch nähere Bekannte und „neue“ und alte Freunde.

Unsere Kanzlei hat einen 10-Punkte-Leitfaden für Opfer von Erbschleicherei zur Vorgehensweise gegen Erbschleicher entwickelt:

1. Testierunfähigkeit kompetent vom Anwalt prüfen lassen,

2. Vorsorge durch lebzeitige Nachfolgegestaltung / Schenkungen,

3. Bindungswirkung von Ehegattentestamenten / Erbverträgen nutzen,

4. Einleitung eines Betreuungsverfahren,

5. Prüfung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht,

6. Straftatbestände spezialisiert von Anwälten prüfen lassen,

7. Durchsetzung von zivilrechtlichen Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen,

8. Monitoring der Erbschleicher-Situation zur Vorbereitung eines Rechtsstreits,

9. Sammeln von Beweismitteln ,

10. Prüfung des Sachverhalts auf Indizien für Erbschleicherei durch spezialisierte Rechtsanwalskanzlei.

Sollten Sie Opfer von Erbschleicherei sein, so kontaktieren Sie uns bitte entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Familienangehörigen werden oft durch versteckte Geschenke zugunsten eines Erbschleichers geschädigt

Im Erbfall gelingt es geschädigten Familienangehörigen vielfach, gegenüber einem Erbschleicher Auskunftsansprüche geltend zu machen, mit dem Ziel, dass Schenkungen des Opfers an den Erbschleicher aufgedeckt werden. Inzwischen sind Erbschleicher manchmal so geschickt, dass der Schenkungsvorgang dadurch verschleiert wird, dass die Schenkung nicht mehr an den Erbschleicher selbst, sondern an dessen Familienangehörigen erfolgt (auch unter Ausnutzen des jeweils gesonderten Steuerfreibetrags von […..]
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Auslandsbezug als Nachteil bei Erbschleicher-Verfahren

Ein Auslandsbezug führt immer zu rechtlichen Schwierigkeiten im Rahmen eines Erbfalles, insbesondere auch bei Erbschleicherfällen, da die Rechtslage in den einzelnen Ländern sehr unterschiedlich ist. Ein Auslandsbezug kann einerseits dadurch bestehen, dass der Erbschleicher das Opfer, den späteren Erblasser, in das Ausland verbracht hat und dieser dort verstorben ist. Dann gilt ausländisches Erbrecht und es stellen sich eine Vielzahl von […..]
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Indikator für Erbschleicherei – Verhalten im Betreuungsverfahren

Insbesondere bei einer Erbschleicherei durch ein Geschwisterteil, gibt es für sensibilisierte Angehörige hierfür bereits in einem Betreuungsverfahren erste Anhaltspunkte. Stereotyp geht es um die gesetzliche Betreuung eines Elternteils. Während ein Kind sich „normal“ verhält, versucht das später erbschleichende Kind, (1) das normale Geschwisterteil schlecht zu machen, (2) den Kontakt zwischen Elternteil und Geschwisterteil zu unterbinden, (3) sich selbst die gesetzliche […..]
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Bei Erbschleicherfällen kommt es immer wieder zu problematischen Zeugeneinvernahmen im Nachlassverfahren

Erbschleicheropfer versuchen vielfach die Kosten im Nachlassverfahren niedrig zu halten und verzichten auf eine rechtsanwaltliche Vertretung. Dies erweist sich häufig als fatal, weil gerade das Nachlassverfahren rechtlich und verfahrensrechtlich schwierig ist, auch deshalb, weil die Nachlassgerichte bzgl. der Verfahrensführung ein Ermessen haben. Dieses Ermessen führt im Einzelfall dazu, dass die Amtsermittlung und Beweiserhebung nicht optimal läuft. Ein Beispiel dafür ist, […..]
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Ein Risiko ist oft, dass Erbschleicher von unterlassener ärztlicher Untersuchung profitieren

Der Schwerpunkt eines Vorgehens gegen Erbschleicher liegt darin, im Nachlassverfahren die Testierunfähigkeit zu prüfen. Dies gelingt aber vor allem dann, wenn fundierte ärztliche Berichte vorliegen. Inzwischen gibt es immer mehr Erbschleicher, die dieses Risiko dadurch umgehen, dass sie eine fachärztliche Untersuchung des Opfers verhindern. Es gibt Fälle, in denen schwere psychiatrische Erkrankungen über Jahre hinweg nicht fachärztlich (und auch nicht […..]
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Im Extremfall schaffen es Erbschleicher sogar den Pflichtteil auszuhebeln

Innerfamiliär gibt es die Hoffnung, dass selbst bei einem schlechten Verhältnis der Kinder zum Elternteil jedenfalls ein Pflichtteilsanspruch sicher ist. Es wird sich häufig zu wenig um die Elterngeneration gekümmert. In diese Kerbe schlagen Erbschleicher, zerstören das familiäre Verhältnis noch weiter und es gelingt vielmals den Pflichtteilsanspruch auf Null zu reduzieren. Die maximale Methode hierfür ist, dass der Erbschleicher das […..]
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Wie die familiäre Vorsorgeregelungen gegen Erbschleicherei helfen kann

Gerade bei einer intakten Familie ist es sinnvoll, frühzeitig drei Vorsorgeregelungen im Auge zu behalten, die später, wenn die Elterngeneration beispielsweise gesundheitlich abbaut, einen guten Schutz gegen Erbschleicher bieten kann.   Regelung 1: Vorsorgevollmacht   Regelung 2: Bindendes Ehegattentestament   Regelung 3: Lebzeitige Übertragung von Vermögenswerten an die Abkömmlinge   Wir erleben es immer wieder, dass Erbschleicher sich an eine […..]
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Der Rechtsanwalt rät in einigen Erbschleicher-Fällen die Nachlasspflegschaft als Alternative in Betracht zu ziehen

Vielfach gibt es im Erbfall das Risiko, dass Gerichtsverfahren in Erbschleicher-Fällen über mehrere Jahre andauern. Der Nachlass liegt dann brach, wird nicht verwaltet und verfällt. Hierfür gibt es die Lösung einer Nachlasspflegschaft gemäß § 1960 BGB f.. Ein vom Nachlassgericht eingesetzter Verwalter, in der Regel ein Rechtsanwalt, ist in der Schwebephase für den Nachlass verantwortlich. Hierin liegt allerdings auch ein […..]
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Das oft übersehende Erbschleicher-Risiko innerhalb der Familie: Die Heirat des Opfers mit dem Erbschleicher

Innerhalb einer Familie, die eine Erbschleicherei entdeckt, wird meistens darauf geachtet, ob das Opfer eine Vorsorgevollmacht und / oder ein Testament zugunsten des Erbschleichers ausstellt. Hierauf wird zumeist die Beobachtung gelegt. Übersehen wird dabei allzu oft, dass es noch viele andere Mittel und Wege für einen Erbschleicher gibt, das Opfer und die Familie zu schädigen. Ein bedeutsamer Fall ist, dass […..]
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Erbschleicher können auch die eigenen Familienmitglieder wie die Kinder und der Ehepartner sein

In der Presse werden vielfach Fälle dargestellt, in denen der Erbschleicher außerhalb der Familie steht, also beispielsweise eine Pflegeperson, ein gesetzlicher Betreuer, ein Bankangestellter oder ein Nachbar ist. Tatsächlich sind aber Fälle einer Erbschleicherei innerhalb der Familie viel häufiger. Der erste stereotype Fall ist, dass ein Ehegatte, z. B. in der zweiten Ehe, den Ehepartner vermögensmäßig schädigt. Der Autor kennt […..]
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