Viele Erbschleicher-Prozesse werden vor dem Nachlassgericht entschieden. Ein leider typischer Fehler liegt darin, dass betroffene Familienmitglieder keine rechtsanwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen und der Auffassung sind, sich selbst vertreten zu können.
Diese Fehlvorstellung kommt dadurch zustande, weil vor dem Amtsgericht kein Anwaltszwang besteht.
Tatsächlich sind diese Nachlassverfahren aber sehr kompliziert, sodass ein rechtlicher Laie zahlreiche Fehler machen kann und unabsichtlich dem Erbschleicher zum Prozesserfolgt verhilft.
Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft erstellt.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de
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