Thema Erbschleicher: Fallstricke bei einer Betreuungsanregung

Eine Betreuungsanregung wird in einem Erbschleicher-Fall häufig als Handlungsoption empfohlen. Das Problem hierin ist aber, dass sich die Betreuungsanregung auch nachteilig auswirken kann. Es gibt insbesondere folgende Nachteile:

 

  • Wenn die gesetzliche Betreuung abgelehnt wird, dann erhält der Erbschleicher Oberwasser.
  • Ein eingeleitetes Betreuungsverfahren kann dazu führen, dass der Betroffene sich entmündigt fühlt und sich noch mehr dem Erbschleicher zuwendet.
  • Im Einzelfall kann eine Betreuungsanregung den Tatbestand des groben Undanks verwirklichen, mit der Folge, dass eine Schenkung des Betroffenen an den Anregenden rückgängig gemacht werden kann.

 

Es muss also eine sorgfältige Abwägung stattfinden, ob eine Betreuungsanregung erfolgt.

Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft erstellt.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de

Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt Sie deutschlandweit und spezialisiert insbesondere in folgenden Rechtsgebieten: Betreuungsrecht, Erbrecht, Immobilien- und Mietrecht, Schenkungsrecht und Steuerrecht.

Sollten Sie einem ähnlichen Erbschleicher-Fall ausgesetzt sein und/oder benötigen Sie rechtlichen Rat in einem Erbschleicherfall, so zögern Sie bitte nicht und melden Sie sich bei der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

Sie können uns entweder mit dem unten angefügten Kontaktformular erreichen oder uns unter 089/44 232 990 anrufen oder per E-Mail  muenchen@rechtsanwalt-thieler.de erreichen.

Weitere Informationen finden Sie unter www.rechtsanwalt-thieler.de 

Bitte aktiviere JavaScript in deinem Browser, um dieses Formular fertigzustellen.
Name