Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Webseite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte beraten und helfen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh, Oliver Thieler, LL.M., sowie die Rechtsanwältin Susanne Kilisch Geschädigten von Erbschleicherei.

Erbschleicherei kann jeden treffen. Opfer kann jeder werden, egal ob arm oder reich, egal ob alt oder jung. Erbschleicherei macht vor keiner Gesellschaftsschicht halt.

Erbschleicherei ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Dennoch können sich Erbschleicher u.a. wegen Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Diebstahls oder Betrugs strafabar machen.

Oft sind Erbschleicher (also die Täter) Personen, die zur näheren unmittelbaren Familie, wie Geschwister (Bruder oder Schwester der Opfer), oder Kinder der Betroffenen gehören. In der Praxis finden sich aber auch immer wieder Erbschleicherfälle im nächsten Umkreis der Opfer, wie Nachbarn, Steuerberater, Ärzte, Pflegepersonal oder auch nähere Bekannte und „neue“ und alte Freunde.

Unsere Kanzlei hat einen 10-Punkte-Leitfaden für Opfer von Erbschleicherei zur Vorgehensweise gegen Erbschleicher entwickelt:

1. Testierunfähigkeit kompetent vom Anwalt prüfen lassen,

2. Vorsorge durch lebzeitige Nachfolgegestaltung / Schenkungen,

3. Bindungswirkung von Ehegattentestamenten / Erbverträgen nutzen,

4. Einleitung eines Betreuungsverfahren,

5. Prüfung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht,

6. Straftatbestände spezialisiert von Anwälten prüfen lassen,

7. Durchsetzung von zivilrechtlichen Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen,

8. Monitoring der Erbschleicher-Situation zur Vorbereitung eines Rechtsstreits,

9. Sammeln von Beweismitteln ,

10. Prüfung des Sachverhalts auf Indizien für Erbschleicherei durch spezialisierte Rechtsanwalskanzlei.

Sollten Sie Opfer von Erbschleicherei sein, so kontaktieren Sie uns bitte entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Erbschleicher innerhalb der Familie

Der bei allen bekannte Erbschleicherfall ist die Konstellation zwischen den Kindern. Es gibt viele Fälle, in denen Kinder sich untereinander schädigen, mittels Vorsorgevollmacht, Testament oder lebzeitiger Schenkung. Es sollten allerdings auch andere familiäre Konstellationen nicht unterschätzt werden.   Ein ebenfalls häufiger Fall ist, dass die zweite Ehefrau eines älteren Vaters zum Nachteil der Kinder aus erster Ehe handelt. Es gibt […..]
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Erbschleicherei bei bestimmten Berufsgruppen

Natürlich darf man keine bestimmte Berufsgruppe bzgl. einer möglichen Erbschleicherei abstempeln. Dies würde der Wirklichkeit nicht gerecht werden. Allerdings haben bestimmte Berufsgruppen aufgrund des ihnen innewohnenden Näheverhältnisses eine größere Wahrscheinlichkeit, dass sich aus dieser Gruppe ein Erbschleicher entwickelt. Aus unserer Praxis heraus kennen wir viele Fälle bei   Anlageberatern, Bankangestellten, Gesetzlichen Betreuern, Pflegepersonal.   Auch in anderen Berufsgruppen gibt es […..]
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Im Erbschleicher-Prozess kann ein Erbscheinantrag als Schlüssel für den Verfahrensbeginn sein

Viele Laien wissen nicht, wie sie einen Erbschleicher-Prozess einleiten können. Der Schlüssel für den Verfahrensbeginn vor dem Nachlassgericht ist ein Erbscheinantrag. Zwar ist es möglich, diesen Antrag selbst zu Protokoll der nachlassgerichtlichen Geschäftsstelle zu stellen. Hiervon raten wir aber ab. Denn im Rahmen eines solchen Erbscheinantrags sind zum Teil bedeutsame Angaben über die Rechtslage zu tätigen. Erfolgt dies durch einen […..]
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Erbschleicherei bei Einsamkeit

Eine der häufigsten Ursachen ist, dass ein älterer Mensch einsam ist und es einem Erbschleicher gelingt, diese Lücke zu füllen. Ein solches Risiko besteht insbesondere in folgenden Konstellationen:   Ein Ehepartner stirbt und der überlebende Ehegatte ist mit dem Alltag überfordert, da dies im Rahmen der Rollenverteilung Aufgabe des Verstorbenen war. Die Kinder eines Elternteil leben zu weit weg, ggf. […..]
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Warnung vor versteckter Erbschleicherei

In den meisten Fällen tritt die Erbschleicherei zu einem bestimmten Zeitpunkt offen zutage, meistens im Erbfall. Es gibt aber auch Konstellationen, in denen die Erbschleicherei unentdeckt bleibt. Beispiel 1: Das Bargeld im Haus des Opfers wird mitgenommen. Wenn die Erben keine Kenntnis hiervon haben, gibt es keine Nachverfolgung. Beispiel 2: Der Erbschleicher, meisten ein Geschwisterteil, agiert mit einem rechtlich komplexen […..]
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Die Risiken bei Demenzerkrankungen in Erbschleicherfällen werden oft übersehen

In Erbschleicherfällen geht es häufig um die Frage der Geschäfts-, Testierunfähigkeit. Die häufigste Grunderkrankung, die dabei erheblich ist, ist die Demenz, und zwar unabhängig von der Ursache dieser Erkrankung (Stichwort: Alzheimer- oder vaskuläre Demenz). Bei einer Demenz gibt es mehrere Risiken in Gerichtsverfahren. Das erste Risiko liegt darin, dass die Gegenseite damit argumentiert, dass zwar eine Demenzerkrankung vorliegt, aber zum […..]
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Der Rechtsanwalt als Erbschleicher-Indikator

Kommt es zwischen der geschädigten Familie und dem Erbschleicher zu einem Gerichtsverfahren, lässt sich der Erbschleicher rechtsanwaltlich vertreten. Ein besonderes Augenmerk sollte die geschädigte Familie auf die Person des Rechtsanwalts legen, denn es gibt immer wieder Fälle, in denen man feststellt, dass der jetzige Rechtsanwalt des Erbschleichers bereits für den Erblasser tätig gewesen ist, im Rahmen einer Beratung, der Vertretung […..]
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Die unbekannte Strafbarkeit für Erbschleicher

Die Vorschrift des § 174c StGB stellt sexuelle Handlungen von Personen gegenüber geistig oder körperlich Erkrankten zur Strafe, bei denen ein Kontakt im Rahmen einer Beratung oder Betreuung entsteht. Es geht letztlich um die Misshandlung von Schutzbefohlenen. Dieser Fall ist bei einer Erbschleicherei nicht selten. Der Autor kennt mehrere Fälle, in denen zum Beispiel eine Logopädin, eine gesetzliche Betreuerin oder […..]
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Der klassische Erbschleicherfall der Geliebten als Erbschleicherin

Es handelt sich um einen der klassischen Erbschleicherfälle, die vor allem die Konstellation betreffen, dass der Ehemann – häufig während einer Ehe – eine Geliebte hat. Dies führt gerade nach einer Scheidung oder dem Vorversterben der Ehefrau dazu, dass die Geliebte eine stärkere Stellung erhält und im Einzelfall versucht, sich das Erbe zum Nachteil der Familie des Mannes zu sichern. […..]
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Im Erbschleicherfall ist eine Wesensveränderungen auch als Indiz für die Testierunfähigkeit zu beachten

Das Argument der Testierunfähigkeit ist ein wesentlicher Gesichtspunkt in Erbschleicher-Prozessen. Vielfach übersehen wird die schleichende Wesensveränderung beim Erblasser, die ein Indiz für die Testierunfähigkeit sein kann. Dabei gibt es einerseits Fälle, in denen der Erblasser anfänglich „völlig normal“ war und sich dann neue Wesensmerkmale eingeschlichen haben, aber auch Sachverhalte, in denen der Erblasser bereits bestimmte prägende Wesenselemente hatte (zum Beispiel […..]
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