Vorsicht vor Erbschleicher und Nachlassverzeichnis

Insbesondere im Pflichtteilsrecht blockieren Erbschleicher, die Erbe geworden sind, die pflichtteilsberechtigten Angehörigen, indem zwar ein (geschuldetes) Nachlassverzeichnis vorgelegt wird, dieses Verzeichnis aber ungeprüft ist, insbesondere Kontoauszüge einfach ohne Kommentierung vorgelegt werden. Die Angehörigen haben dann kaum eine Beurteilungsgrundlage. Das OLG Düsseldorf hat mit Entscheidung vom 24.01.2025 zum AZ. 7 U 51/24 die Anforderungen an ein Nachlassverzeichnis verschärft, insbesondere müssen Erbschleicher über „kritische“ Kontobewegungen, die Schenkungen enthalten können, genau Auskunft geben.

Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de

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