Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Webseite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte beraten und helfen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh, Oliver Thieler, LL.M., sowie die Rechtsanwältin Susanne Kilisch Geschädigten von Erbschleicherei.

Erbschleicherei kann jeden treffen. Opfer kann jeder werden, egal ob arm oder reich, egal ob alt oder jung. Erbschleicherei macht vor keiner Gesellschaftsschicht halt.

Erbschleicherei ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Dennoch können sich Erbschleicher u.a. wegen Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Diebstahls oder Betrugs strafabar machen.

Oft sind Erbschleicher (also die Täter) Personen, die zur näheren unmittelbaren Familie, wie Geschwister (Bruder oder Schwester der Opfer), oder Kinder der Betroffenen gehören. In der Praxis finden sich aber auch immer wieder Erbschleicherfälle im nächsten Umkreis der Opfer, wie Nachbarn, Steuerberater, Ärzte, Pflegepersonal oder auch nähere Bekannte und „neue“ und alte Freunde.

Unsere Kanzlei hat einen 10-Punkte-Leitfaden für Opfer von Erbschleicherei zur Vorgehensweise gegen Erbschleicher entwickelt:

1. Testierunfähigkeit kompetent vom Anwalt prüfen lassen,

2. Vorsorge durch lebzeitige Nachfolgegestaltung / Schenkungen,

3. Bindungswirkung von Ehegattentestamenten / Erbverträgen nutzen,

4. Einleitung eines Betreuungsverfahren,

5. Prüfung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht,

6. Straftatbestände spezialisiert von Anwälten prüfen lassen,

7. Durchsetzung von zivilrechtlichen Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen,

8. Monitoring der Erbschleicher-Situation zur Vorbereitung eines Rechtsstreits,

9. Sammeln von Beweismitteln ,

10. Prüfung des Sachverhalts auf Indizien für Erbschleicherei durch spezialisierte Rechtsanwalskanzlei.

Sollten Sie Opfer von Erbschleicherei sein, so kontaktieren Sie uns bitte entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Thema Erbschleicherei: Lebensversicherungen als Potential für Erbschleicher

Wenn es Erbschleichern nicht gelingt, sich eine Vorsorgevollmacht oder ein Testament zu sichern, stellt die Lebensversicherung einen weiteren Ansatzpunkt dar. Denn dies muss gegenüber der Familie meistens nicht offen gelegt werden, sodass es viele Fälle gibt, in denen zwar die Erbfolge zugunsten der Familie stattfindet, aber der Erbschleicher eine werthaltige Lebensversicherung erhält bzw. das Bezugsrecht und dies durch die erbende […..]
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Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh warnt vor Erbschleicherei durch Nachbarn

Es gibt viele Medienberichte über Erbschleicherei durch die Familie oder Pflegepersonal. Unterschätzt wird die Erbschleicherei durch Nachbarn, obwohl diese aus unserer Sicht zunimmt. Dies beruht darauf, dass gerade ältere Menschen auf die Unterstützung durch Nachbarn angewiesen sind. Dies beginnt mit Schneeräumen, Einkaufen, setzt sich fort mit Kochen und Putzen und ab einem gewissen Abhängigkeitsgrad ändert sich die nachbarschaftliche Hilfe in […..]
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ZDF frontal21 – TV Beitrag von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh zum Thema: „Erbschleicherer im Gesundheitswesen“

Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wurde im Rahmen der Fernsehsendung frontal21 beim ZDF vom 12.12.2023 zum Thema „Erbschleicherer im Gesundheitswesen“ interviewt. In der Sendung werden zahlreiche Erbschleicherfälle dokumentiert. Der Beitrag kann in der Mediathek des ZDF unter folgendem link angesehen werden. https://www.zdf.de/politik/frontal/frontal-vom-12-dezember-2023-medikamentenmangel-antibiotika-falschgeld-geldfaelscher-russland-kriegsverbrechen-ukraine-100.html Das Thema „Erbschleicherer im Gesundheitswesen“ […..]
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Rechtsanwalt warnt vor Erbschleichermethode: „Opfer-Training“ durch den Erbschleicher

Zu Lebzeiten des Erbschleicher-Opfers kommt es immer wieder zu Situationen, in denen das Opfer von Dritten untersucht und getestet wird, um die freie Willensbildung des Opfers nachzuvollziehen, in einem Betreuungsverfahren durch den Gutachter, bei der Eheschließung mit dem Erbschleicher durch das Standesamt, bei einer Immobilienschenkung durch den Notar oder bei einer Adoption durch das Familiengericht. Das Problem ist einerseits, dass […..]
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Thema Erbschleicherei: Nachteile für Erben durch erbschleichende Miteigentümer

Ein weitgehend unbekanntes Problem kann auftreten, wenn mehrere Personen als Miteigentümer Immobilieneigentum halten und sich einer der Miteigentümer als Erbschleicher entpuppt. Es kann dann sein, dass er den anderen Miteigentümer als Erbschleicheropfer vielgestaltig schädigt, beispielsweise, indem er das Opfer dazu überredet, die Renovierungskosten für die Immobilie allein zu tragen oder einen Vertrag zu unterschreiben, der Geldausgleichsansprüche für den erbschleichenden Miteigentümer […..]
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Thema Erbschleicher: Häufiger Trick der Erbschleicher ist es das Opfer zur Adoption zu überreden

Dass eine Adoption aus steuerlichen Gründen immer populärer wird, ist in der Öffentlichkeit inzwischen angekommen. Denn hierdurch wird ein Freibetrag von € 400.000,00 für Schenkungen und Erbschaften erzielt. Erbschleicher nutzen dieses Argument gegenüber Personen, die sie bedenken wollen und verschaffen sich hierdurch nicht nur einen Steuervorteil, sondern auch einen gesetzlichen Erbanspruch. Merken die Opfer zu spät, dass der Erbschleicher es […..]
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Thema Erbschleicherei: Der Kampf der bevollmächtigten Geschwister

In der Praxis gibt es häufig das Problem, dass ein Elternteil gesundheitlich angeschlagen ist und diese Situation von einem Kind ausgenutzt wird, um sich finanzielle Vorteile zu verschaffen. Meist stehen Ehepartner und das andere Kind hilflos daneben und können kaum eingreifen. Denn das erbschleichende Kind kann letztlich erst dann abgeblockt werden, wenn der Elternteil nicht mehr geschäfts- und testierfähig ist. […..]
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Thema Erbschleicherei: Unkenntnis über den Nachlass

Erbschleicher nutzen eine Vielzahl an Möglichkeiten, um die Familie zu schädigen. Ein taktischer Erbschleicher-Kniff ist, dass die Familie im Erbfall in Unkenntnis gelassen wird, ob der Nachlass werthaltig oder überschuldet ist. Die Familie hat dann das Problem, entscheiden zu müssen, ob die Erbschaft ausgeschlagen werden soll oder nicht. Entscheidet sich die Familie falsch, verliert Sie Rechtsmittel gegen den Erbschleicher. Dieser […..]
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Thema Erbschleicher: Besuchsverbote gegenüber Angehörigen

Ein Besuchsverbot ist ein deutliches Indiz dafür, dass etwas nicht stimmt. Angehörige sollten sich nicht abschrecken lassen und das Besuchsverbot einfach akzeptieren. Denn wenn ein Erbschleicher dahinter steckt, spielen die Angehörigen diesem damit in die Hände. Es sollte in jedem Fall versucht werden, nochmals Kontakt mit dem „Opfer“ aufzunehmen, auch wenn das in einen emotionalen Konflikt führt. Ansonsten kann der […..]
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Thema Erbschleicherei: Rivalisierende Kinder

Wenn Eltern etwas Gutes tun wollen, hier durch eine lebzeitige Schenkung an ein Kind, kann das dazu führen, dass das andere Kind neidisch und eifersüchtig wird. Eltern wollen das vermeiden, indem sie gleichwertig an beide Kinder verschenken. Wenn ein Kind sich aber als Erbschleicher entpuppt, enthalten Immobilienschenkungsverträge ein verstecktes Risiko, das vielen nicht bekannt ist. Notare nehmen standardisiert ein Rückforderungsrecht […..]
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