Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Webseite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte beraten und helfen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh, Oliver Thieler, LL.M., sowie die Rechtsanwältin Susanne Kilisch Geschädigten von Erbschleicherei.

Erbschleicherei kann jeden treffen. Opfer kann jeder werden, egal ob arm oder reich, egal ob alt oder jung. Erbschleicherei macht vor keiner Gesellschaftsschicht halt.

Erbschleicherei ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Dennoch können sich Erbschleicher u.a. wegen Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Diebstahls oder Betrugs strafabar machen.

Oft sind Erbschleicher (also die Täter) Personen, die zur näheren unmittelbaren Familie, wie Geschwister (Bruder oder Schwester der Opfer), oder Kinder der Betroffenen gehören. In der Praxis finden sich aber auch immer wieder Erbschleicherfälle im nächsten Umkreis der Opfer, wie Nachbarn, Steuerberater, Ärzte, Pflegepersonal oder auch nähere Bekannte und „neue“ und alte Freunde.

Unsere Kanzlei hat einen 10-Punkte-Leitfaden für Opfer von Erbschleicherei zur Vorgehensweise gegen Erbschleicher entwickelt:

1. Testierunfähigkeit kompetent vom Anwalt prüfen lassen,

2. Vorsorge durch lebzeitige Nachfolgegestaltung / Schenkungen,

3. Bindungswirkung von Ehegattentestamenten / Erbverträgen nutzen,

4. Einleitung eines Betreuungsverfahren,

5. Prüfung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht,

6. Straftatbestände spezialisiert von Anwälten prüfen lassen,

7. Durchsetzung von zivilrechtlichen Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen,

8. Monitoring der Erbschleicher-Situation zur Vorbereitung eines Rechtsstreits,

9. Sammeln von Beweismitteln ,

10. Prüfung des Sachverhalts auf Indizien für Erbschleicherei durch spezialisierte Rechtsanwalskanzlei.

Sollten Sie Opfer von Erbschleicherei sein, so kontaktieren Sie uns bitte entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Erbschleicher und Nachlassimmobilien

Nachlassimmobilien sind meist die wertigsten Teile der Erbengemeinschaft. Wenn mehrere Erben und darunter ein Erbschleicher beteiligt sind, kann dies dazu führen, dass der Erbschleicher das Interesse der anderen dazu ausnutzt, um sie zu erpressen. Er verhindert die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft und die Veräußerung der Nachlassimmobilie und fordert einen größeren Anteil, als ihm zusteht. Um dieser Pattsituation zu entkommen, gehen Miterben […..]
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Erbschleicherei und Testamentsrücknahme aus der Verwahrung

Ein immer wiederkehrendes Problem in Erbschleicher-Konstellationen ist, dass Erbschleicher ein Opfer dazu überreden, ein beim Amtsgericht hinterlegtes Testament zurückzuholen. Das wirkt sich mehrfach nachteilig aus, denn Erbschleicher lassen sich meist ein aktuelleres Testament zu ihren Gunsten ausfertigen, die Rücknahme führt aber zugleich zur Unwirksamkeit des alten Testaments (wenn noch Testierfähigkeit vorlag). Entscheidend ist aber die Macht des Faktischen, weil die […..]
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Rechtsanwalt warnt vor dem Sonderfall des Testamentsvollstreckers als Erbschleicher

Testamentsvollstrecker haben aufgrund der testamentarischen Einsetzung und der nachlassgerichtlichen Bestätigung, zudem der für sie günstigen Gesetzeslage, eine starke Position. Es liegt nahe, dass Testamentsvollstrecker immer wieder zum Erbschleicher mutieren. Hierfür gibt es folgende Beispiele:   Testamentsvollstrecker arbeiten mit einem der Erben zusammen und schanzen diesem Erben Vorteile zu. Testamentsvollstrecker rechnen überhöhte Gebühren ab. Testamentsvollstrecker, die nur zur kurzfristigen Auseinandersetzung berufen […..]
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Praxisfall vom Rechtsanwalt: Erbschleicherei und ihr Netzwerk

Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh erlebt es in der Praxis immer wieder, dass Erbschleicher über ein Netzwerk verfügen, dass sie sich nutzbar machen. Dieses Netzwerk kann eine familiäre Struktur aufweisen, aber letztlich ist jede Berufsgruppen davon betroffen, also auch Mitarbeitende aus dem Bereich der Justiz, der Polizei, rechts- und steuerberatende Berufe, aus dem Pflegebereich und im ärztlichen Kontext. Es ist nachvollziehbar, […..]
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Erbschleicherfall: Die Auslandsimmobilie als Druckmittel

Erbschleicher sind derart perfide, dass ihnen jedes Mittel recht ist, um Druck auf die Familie des Opfers auszuüben. Ein Fall ist immer wieder, dass der Erbschleicher Miterbe ist und die anderen Miterben im Rahmen der Erbengemeinschaft dadurch unter Druck setzt, dass er den Zugriff oder die Information zu einer Auslandsimmobilie unterbindet. Hierdurch laufen zwar die Kosten für die Immobilie weiter, […..]
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Erbschleicherei und Unkenntnis

Es gibt immer wieder Konstellationen, in denen Erbschleicher nach einem Erbfall die Unkenntnis von Erben ausnutzen. Der typische Fall ist, dass es mehrere Erben gibt, der Erbschleicher sich nach dem Erbfall beim Nachlassgericht meldet und das Gericht falsch informiert. Andere Erben werden dann nicht angeschrieben und bleiben im Unklaren. Wir haben Fälle, in denen Erben Monatelang nicht wissen, dass der […..]
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Rechtsanwalt warnt vor Erbschleicherei bei beweglichen Sachen

Besonders emotional verletzend handeln Erbschleicher, wenn sie als Erbe eingetragen sind und im Erbfall den beweglichen Nachlass vernichten. Familienfotos, Tagebücher, Schmuck, Erinnerungsstücke landen auf dem Müll. Dies lässt sich in Einzelfällen verhindern. Wenn Sie bereits zu Lebzeiten des Opfers die Erbschleicherei erkennen und zum Opfer noch einen guten familiären Draht haben, könnte per Schenkungsvertrag der bewegliche Nachlass an Sie übertragen […..]
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Vorsicht: Erbschleicher versteckt Opfer im Ausland

Immer wieder gelingt es dem Erbschleicher, sich des Opfers zu bemächtigen und den meist alten, kranken und willenlosen Menschen ins Ausland zu bringen, mit der Überlegung, die Familie in Deutschland abzuschirmen, ggf. eine behördliche Prüfung bzw. eine strafrechtliche Verfolgung zu verhindern. Der Bundesgerichtshof hat am 09.04.2025 zum AZ. XII ZB 235/24 hierzu eine wichtige Entscheidung gefällt und hat geurteilt, dass […..]
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Erbschleicherei und Ehegattenerbrecht

Mir sind einige Fälle bekannt, indem es Erbschleichern gelungen ist, das Opfer derart zu manipulieren, dass ein Scheidungsverfahren initiiert wurde, mit der Folge, dass der Ehegatte des Opfers mit Blick auf das anhängige Scheidungsverfahren sein gesetzliches Ehegattenerbrecht verloren hat. Ein derart eingeleitetes Scheidungsverfahren kann im Einzelfall auch Auswirkungen auf die Wirksamkeit eines Ehegattentestaments haben, sodass auch ein solches Testament keinen […..]
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Erbschleicher und Teilungsversteigerung

Es gibt immer wieder (familiäre) Konstellationen, in denen ein Miterbe, also meistens ein Geschwisterteil, sich als Erbschleicher entpuppt und die anderen Miterben schädigt. Dies geht bis dahin, dass im Rahmen von Teilungsversteigerungsverfahren das Verfahren manipuliert wird, um die anderen Miterben unter Druck zu setzen. Denkbar ist beispielsweise, dass ein negatives Szenario bzgl. der Immobilie geschildert wird oder Räumungsschwierigkeiten angedroht werden, […..]
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