Erbschleicherei durch Nichterfüllung von Vertragspflichten

Zahlreiche Schenkungsverträge werden von Erbschleichern motiviert, insbesondere wird damit geworben, dass in diesem Vertrag eine Pflege übernommen wird, Kosten der Immobilie getragen werden, eine Leibrente bezahlt wird, sonstige Dienstleistungen übernommen werden. Das Problem in der Praxis ist, dass der Schenker immer älter und hilfsbedürftiger wird und der Erbschleicher dann einen Moment erreicht, in dem das Opfer nicht mehr für seine Rechte kämpfen kann. Der Erbschleicher stellt dann seine Tätigkeit ein und freut sich über den geschenkten Vermögenswert.

Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de

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