Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Webseite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte beraten und helfen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh, Oliver Thieler, LL.M., sowie die Rechtsanwältin Susanne Kilisch Geschädigten von Erbschleicherei.

Erbschleicherei kann jeden treffen. Opfer kann jeder werden, egal ob arm oder reich, egal ob alt oder jung. Erbschleicherei macht vor keiner Gesellschaftsschicht halt.

Erbschleicherei ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Dennoch können sich Erbschleicher u.a. wegen Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Diebstahls oder Betrugs strafabar machen.

Oft sind Erbschleicher (also die Täter) Personen, die zur näheren unmittelbaren Familie, wie Geschwister (Bruder oder Schwester der Opfer), oder Kinder der Betroffenen gehören. In der Praxis finden sich aber auch immer wieder Erbschleicherfälle im nächsten Umkreis der Opfer, wie Nachbarn, Steuerberater, Ärzte, Pflegepersonal oder auch nähere Bekannte und „neue“ und alte Freunde.

Unsere Kanzlei hat einen 10-Punkte-Leitfaden für Opfer von Erbschleicherei zur Vorgehensweise gegen Erbschleicher entwickelt:

1. Testierunfähigkeit kompetent vom Anwalt prüfen lassen,

2. Vorsorge durch lebzeitige Nachfolgegestaltung / Schenkungen,

3. Bindungswirkung von Ehegattentestamenten / Erbverträgen nutzen,

4. Einleitung eines Betreuungsverfahren,

5. Prüfung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht,

6. Straftatbestände spezialisiert von Anwälten prüfen lassen,

7. Durchsetzung von zivilrechtlichen Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen,

8. Monitoring der Erbschleicher-Situation zur Vorbereitung eines Rechtsstreits,

9. Sammeln von Beweismitteln ,

10. Prüfung des Sachverhalts auf Indizien für Erbschleicherei durch spezialisierte Rechtsanwalskanzlei.

Sollten Sie Opfer von Erbschleicherei sein, so kontaktieren Sie uns bitte entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Erbschleicherei bei der Abwicklung einer Erbschaft

Ich habe bereits mehrfach in meiner Praxis folgenden Fall erlebt. Ein Elternteil stirbt, der überlebende Ehegatte ist durch den Todesfall stark angeschlagen, weil der Ansprechpartner wegfällt, man gesundheitliche Probleme hat und mit der Abwicklung des Erbes überfordert ist. Dann tritt eines der Kinder auf den Plan und bietet sich als Abwickler an. Alle Familienmitglieder sind darüber zufrieden, aber dieses Kind […..]
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Zivilprozesse als Instrumentarium gegen Erbschleicher

Ich erlebe immer wieder Fälle, in denen es notwendig ist, den Erbschleicher und seine Tätigkeit vor Gericht zu bringen. Dies geschieht nicht nur in Betreuungsverfahren und Erbprozessen, im Einzelfall ist es auch möglich, dass der Erbschleicher in „kleineren“ Rechtsstreiten bloßgestellt wird, beispielsweise, wenn er zugleich Mieter ist, in einem Mietprozess, oder auf Basis eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens. Ich empfehle, dass über […..]
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Rechtsanwalt warnt vor Erbschleicherei durch Schwiegerkind

Ich erlebe viele Fälle, in denen ein zuerst und langjährig gutes familiäres Verhältnis durch ein Schwiegerkind zerstört wird. Die Auswirkungen können gravierend sein, denn dem Schwiegerkind gelingt es häufig, die Eltern mit dem Kind zu entzweien. Gleichzeitig profitiert das Schwiegerkind im Fall der Verheiratung mittelbar von geschenkten oder zur Vererbung anstehenden Vermögenswerten und hat ein hohes Eigeninteresse. Schwiegertöchter schaffen vielfach […..]
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Rechtsanwalt: gesetzliche Erbfolge begünstigt Erbschleicherei

Immer wieder habe ich Mandate, in denen bei Eheleuten kein Testament erstellt wurde und dies zu einer Erbschleichersituation im zweiten Erbfall führt. Stirbt der erste Ehepartner, dann lebt der zweite Ehepartner ohne bindendes Ehegattentestament weiter. Wenn der Überlebende lediglich ein Einzeltestament fertigt, sind die Kinder bis zum Erbfall im Ungewissen, ob sie wirklich Erbe werden. Selbst Sekunden vor dem Tod […..]
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Erbschleicher und falsch dokumentierte Zahlungen

Im Erbrecht ist immer entscheidend, wer an wen welche Zahlungen zu welchem Zweck erbringt. Ein häufiges Problem ist, dass ein Kind durch einen Elternteil Zahlungen erhält und unklar bleibt, wer für was bezahlt. Ein Erbschleicher kann sich dies zunutze machen, indem er später eine Quittung durch den Zahlenden (das Opfer) erstellen lässt, um den Erb- oder Pflichtteilsanspruch des Kindes zu […..]
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Erleichterte Erbschleicherei bei Kenntnislosigkeit der Familie

Wenn die Familie keine Kenntnis vom Nachlass hat, ist eine Erbschleicherei viel einfacher. Der Hauptfall in meiner Praxis ist der, dass der Erbschleicher zwar verpflichtet ist, zur Erfüllung von Pflichtteilsansprüchen ein notarielles Nachlassverzeichnis anfertigen zu lassen. Wenn er dem Notariat aber die hierfür erforderlichen Informationen (in wesentlichen Teilen) verschweigt, ist die geschädigte Familie meist hilflos. Das gilt insbesondere dann, wenn […..]
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Erbschleicherfall: Eheleute im Missverständnis

Es kommt immer wieder vor, dass selbst zwischen Eheleuten eine Erbschleicherei erfolgt. Dies kann in unterschiedlicher Art und Weise stattfinden. Ein Beispiel aus meiner Praxis ist, dass der rechtlich bewanderte Ehegatte dem anderen Teil ein Testament vorschlägt und ihm suggeriert, dass die Erbfolge im zweiten Erbfall feststeht. Tatsächlich ist es aber so, dass keine Bindungswirkung für den überlebenden Ehepartner in […..]
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Erbschleicherei und Einzeltestamente

Beachten Sie bitte, dass schon bei einer laienhaften Testamentserstellung das Risiko für eine Erbschleicherei geschaffen wird, und zwar dadurch, dass die Testamente schlecht oder falsch formuliert werden oder in der falschen Form abgefasst sind. Ein häufiges Problem ist, dass Eheleute zwei Einzeltestamente erstellen und sich nicht auf ein gemeinsames (bindenden) Ehegattentestament festlegen. Das führt zu dem Problem, dass ein Erbschleicher […..]
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Rechtsanwalt warnt: Erbschleicher erpressen mit Enkelkindern

Innerfamiliär gibt es immer wieder Erbschleicher-Situationen, die daraus münden, dass Kinder die Eltern unter Druck setzen. Dies geschieht dadurch, dass die Enkelkinder vorenthalten werden. Dies wird als Druckmittel verwendet, um Testament und Vorsorgevollmacht zu erhalten und die Eltern dann finanziell auszuplündern. Dieses Vorgehen ist deshalb so perfide, weil die enge Bindung zwischen Großeltern und Enkeln so stark sein kann, dass […..]
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Rechtsanwalt warnt: Erbschleicherei und Pflegevereinbarung

Erbschleichern gelingt es immer wieder, sich Vermögenswerte mittels einer Pflegevereinbarung zu erschleichen. Nichtsahnenden älteren Menschen wird vorgegaukelt, dass sie mit einer solchen privatschriftlichen Erklärung ihre Pflege und Versorgung im Alter absichern. Meist verstehen diese Menschen den Text der Vereinbarung nicht richtig, insbesondere, wenn der Text kleingedruckt, umfangreich und juristisch verfasst ist. Manchmal geben die Opfer die gesamten rechtlichen und finanziellen […..]
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