Erbschleicherei und Suizid

In besonders grausamen Fällen gelingt es dem Erbschleicher durch Abhängigkeit, Druck oder Überredung das Opfer in den Tod zu treiben. Es gibt dabei Fälle, in denen das Opfer zwar allein handelt, aber der Erbschleicher zumindest psychisch den Suizid gefördert hat. In anderen Konstellationen hilft der Erbschleicher aktiv mit, beispielsweise indem er die aktive Sterbehilfe organisiert oder sogar selbst durchführt. Vielfach sind Erbschleicher so clever, dass sie die Grenze zur Strafbarkeit nicht überschreiten.

Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de

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