Es gibt immer wieder Fälle, in denen mehrere Erbschleicherei-Sachverhalte hintereinandergeschaltet sind und sich aneinanderschließen. Erbschleicher kämpft mit anderen Erbschleichern um die Vorherrschaft. Solche Fälle treten vor allem dann auf, wenn es keine enge familiäre Einbindung des Opfers gibt und aus allen Richtungen Erbschleicherei möglich ist, aus dem Bereich der Pflege, dem nachbarschaftlichen Bereich und dem beratenden Bereich, beispielsweise einem Steuerberater. Diese wetteifern dann um das entscheidende Testament.
Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de
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