Ein beliebtes Mittel von Erbschleichern ist, dass Sie die anderen Erben und insbesondere geschädigte Familienmitglieder nach dem Erbfall blockieren und dadurch emotional belasten und finanziell schädigen. In vielen Fällen kann man auch von „Aushungern“ sprechen. Dies beginnt damit, dass den anderen Erben der Zugang zu Nachlassgegenständen, zum Beispiel Andenken an den Verstorbenen verwehrt wird, und geht im finanziellen Bereich weiter, wenn der Zugriff auf liquide Mittel verweigert wird, damit die anderen Erben keine finanziellen Möglichkeiten haben, einen kostspieligen Erbschleicher-Prozess zu führen.
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Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de
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