Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Webseite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte beraten und helfen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh, Oliver Thieler, LL.M., sowie die Rechtsanwältin Susanne Kilisch Geschädigten von Erbschleicherei.

Erbschleicherei kann jeden treffen. Opfer kann jeder werden, egal ob arm oder reich, egal ob alt oder jung. Erbschleicherei macht vor keiner Gesellschaftsschicht halt.

Erbschleicherei ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Dennoch können sich Erbschleicher u.a. wegen Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Diebstahls oder Betrugs strafabar machen.

Oft sind Erbschleicher (also die Täter) Personen, die zur näheren unmittelbaren Familie, wie Geschwister (Bruder oder Schwester der Opfer), oder Kinder der Betroffenen gehören. In der Praxis finden sich aber auch immer wieder Erbschleicherfälle im nächsten Umkreis der Opfer, wie Nachbarn, Steuerberater, Ärzte, Pflegepersonal oder auch nähere Bekannte und „neue“ und alte Freunde.

Unsere Kanzlei hat einen 10-Punkte-Leitfaden für Opfer von Erbschleicherei zur Vorgehensweise gegen Erbschleicher entwickelt:

1. Testierunfähigkeit kompetent vom Anwalt prüfen lassen,

2. Vorsorge durch lebzeitige Nachfolgegestaltung / Schenkungen,

3. Bindungswirkung von Ehegattentestamenten / Erbverträgen nutzen,

4. Einleitung eines Betreuungsverfahren,

5. Prüfung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht,

6. Straftatbestände spezialisiert von Anwälten prüfen lassen,

7. Durchsetzung von zivilrechtlichen Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen,

8. Monitoring der Erbschleicher-Situation zur Vorbereitung eines Rechtsstreits,

9. Sammeln von Beweismitteln ,

10. Prüfung des Sachverhalts auf Indizien für Erbschleicherei durch spezialisierte Rechtsanwalskanzlei.

Sollten Sie Opfer von Erbschleicherei sein, so kontaktieren Sie uns bitte entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Thema Erbschleicher: Rechtsanwalt kennt Fäller der langjährigen Erbschleicherei

In bestimmten Konstellationen gibt es auch Erbschleicherei, die über Jahrzehnte andauert, beispielsweise dann, wenn eine Person lange Zeit krankheitsbedingt nicht in der Lage ist, die eigenen Dinge zu regeln und sein Vermögen zu verwalten. Der Erbschleicher, der als Ehepartner, Verwandter oder Bevollmächtigter Herr über das Vermögen ist, kann dann langjährig das Vermögen schädigen, ohne dass dies auffällt, beispielsweise indem er […..]
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Rechtsanwalt rät zum Ehevertrag zum Schutz vor Erbschleicherei

Ein Ehevertrag kann als Schutz gegen eine Erbschleicherei bei der Vermögensnachfolgegestaltung zweimal Bedeutung erlangen.   Fall 1: Im hohen Alter heiratet der alleinstehende oder verwitwete Elternteil nochmals. Dann kann der neue Ehepartner auf wesentliche Rechtspositionen per Ehevertrag verzichten und damit das Risiko einer Erbschleicherei reduzieren.   Fall 2: Bei einer Schenkung an ein Kind kann dem Kind vorgegeben werden, dass […..]
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Rwchtsanwalt warnt vor erbschleichenden Kinder – die Unwahrheit bei Schenkungen

Gerade bei einer Erbschleicherei im innerfamiliären Bereich gibt es fast immer das Problem, dass sich streitende Kinder, bei denen sich das erbschleichende Kind noch zu Lebzeiten Vermögensvorteile gesichert hat, darüber austauschen müssen, wer welche lebzeitigen Zuwendungen erhalten hat. § 2057 BGB regelt einen Auskunftsanspruch, den die Familie gegenüber dem erbschleichenden Kind geltend machen kann. Lügt der Erbschleicher kann eine Stufenklage […..]
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Erbschleicherfall: Von der Haushaltshilfe zur Ehefrau

Diese Konstellation ist stereotyp in der Presse verankert und das Leitbild für einen Erbschleicher-Fall. Diese Konstellation ist aber nicht nur in einem Einzelfall kurios, sondern betrifft tatsächlich eine Vielzahl von Fällen, die mir in der Praxis begegnen. Die Familie und der Freundeskreis sollte deshalb besonders vorsichtig sein, wenn die Haushaltshilfe über den eigenen Tätigkeitsbereich hinaus den Kontakt zu dem älteren […..]
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Testierunfähigkeit: Erbschleicherei bei Demenz und / oder Delir?

Viele Erbschleicherfälle haben die Ausgangssituation, dass das Opfer erkrankt und deshalb für Erbschleicherei anfällig ist. Die häufigste Erkrankung, die sich auf die freie Willensbildung auswirkt, ist die Demenz. Um eine Testierunfähigkeit zum Nachteil des Erbschleichers nachweisen zu können, muss eine Demenz bewiesen werden. Das kann in solchen Fällen schwierig werden, in denen das Krankheitsbild mit der alternativen Erkrankung „Delir“ begründet […..]
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Rechtsanwalt warnt: Erbschleicher rechnen mit der Langsamkeit des Gerichtswesens

Es gibt immer mehr Fälle, in denen Erbschleicher die Langsamkeit des Justizwesens ausnutzen. Ein aktueller Fall betrifft zwei Bevollmächtigte, die die Kontovollmacht eines älteren Herren erschlichen haben. Zum Schutz des älteren Herren wurde zwar eine gesetzliche Betreuung angeregt. Aber das Betreuungsgericht hat erst nach sechs Wochen reagiert und bis zur Anordnung einer gesetzlichen Betreuung werden Monate vergehen. Bis dahin ist […..]
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Rechtsanwalt mahnt zur Vorsicht vor Erbschleicherei durch „fiktive“ Darlehen

Insbesondere wenn die Erbfolge (beispielsweise mittels bindendem Ehegattentestament oder Erbvertrag) festgezurrt ist, bieten „fiktive“ Darlehen für den Erbschleicher eine Möglichkeit an, die Familie bzw. die späteren Erben zu schädigen. Ich bearbeite mehrere Fälle, in denen Erbschleicher sich privatschriftlich und im Einzelfall sogar notariell Darlehensforderungen gegen den Erblasser bestätigen lassen, ggf. sogar bereits mit einer Vollstreckungsmöglichkeit gegenüber dem Nachlass. Für die […..]
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