Sonderfall der Erbschleicherei: Der Astrologe als Erbschleicher

Erbschleicherei läuft nicht nur nach Standardmustern ab, sondern zeigt sich auch in besonderen Fällen. In einem meiner Fälle ist es einem Astrologen gelungen, mehrere Klientinnen von sich zu überzeugen. Über einen Zeitlauf von mehreren Wochen hat er es geschafft, diese in ein Abhängigkeitsverhältnis zu führen und sich hohe Geldbeträge schenken zu lassen.

Selbst als diese Praxis aufgedeckt wurde, waren die geschädigten Damen nicht bereit, den Astrologen als Erbschleicher zu sehen. Sie waren ihm weiter hörig. Anscheinend hat er etwas bei den Damen angesprochen, das ihnen gefehlt hat und dies wurde schamlos ausgenutzt.

Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de

Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt Sie deutschlandweit und spezialisiert insbesondere in folgenden Rechtsgebieten: Betreuungsrecht, Erbrecht, Immobilien- und Mietrecht, Schenkungsrecht und Steuerrecht.

Sollten Sie einem ähnlichen Erbschleicher-Fall oder Erbschleicherei ausgesetzt sein und/oder benötigen Sie rechtlichen Rat in einem Erbschleicherfall, so zögern Sie bitte nicht und melden Sie sich bei der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

Sie können uns entweder mit dem unten angefügten Kontaktformular erreichen oder uns unter 089/44 232 990 anrufen oder per E-Mail  muenchen@rechtsanwalt-thieler.de erreichen.

Weitere Informationen finden Sie unter www.rechtsanwalt-thieler.de 

Bitte aktiviere JavaScript in deinem Browser, um dieses Formular fertigzustellen.
Name