Ich erlebe immer wieder Fälle, in denen Geschwister sich in mehreren Stufen z. T. gleichzeitig die Eltern schädigen und beeinflussen. Hierfür gibt es unterschiedliche Ausprägungen der Erbschleicherei, die parallel möglich sind:
- Ein Kind bzw. Geschwisterteil ist bei den Eltern vor Ort, beeinflusst sie und profitiert durch kostenloses Wohnen, Bargeldabhebungen mit der Bankkarte und anderen „Gefälligkeiten“.
- Ein anderes Kind bzw. Geschwisterteil könnte über die Vorsorgevollmacht handeln, Kapitalanlagen auflösen oder sich Vermögenswerte übertragen.
Ein weiteres Kind bzw. Geschwisterteil vermag insgeheim die anderen zu benachteiligen, indem es sich ein vorteilhaftes Testament erschleicht.
Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de
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