Zwar drehen sich die meisten Erbschleicherfälle um finanzielle Schäden, es gibt aber Erbschleicherfälle, bei denen die Schäden im emotionalen Bereich liegen:
- Der Bestattungsort des Opfers bleibt unbekannt.
- Man kann sich vom Opfer nicht verabschieden und nicht trauern.
- Familienandenken wie Schmuck, Fotos oder Tagebücher verschwinden.
- Der bewegliche Nachlass wird weggeworfen.
- Das Opfer wird manipuliert und verliert seine positive Einstellung zur Familie.
- Die Familie hat keine Besuchsmöglichkeit im Pflegeheim.
- Die Familie darf nicht bei der medizinischen Versorgung mitentscheiden.
Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de
Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt Sie deutschlandweit und spezialisiert insbesondere in folgenden Rechtsgebieten: Betreuungsrecht, Erbrecht, Immobilien- und Mietrecht, Schenkungsrecht und Steuerrecht.
Sollten Sie einem ähnlichen Erbschleicher-Fall oder Erbschleicherei ausgesetzt sein und/oder benötigen Sie rechtlichen Rat in einem Erbschleicherfall, so zögern Sie bitte nicht und melden Sie sich bei der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
Sie können uns entweder mit dem unten angefügten Kontaktformular erreichen oder uns unter 089/44 232 990 anrufen oder per E-Mail muenchen@rechtsanwalt-thieler.de erreichen.
Weitere Informationen finden Sie unter www.rechtsanwalt-thieler.de
