Emotionale Erbschleicherei

Zwar drehen sich die meisten Erbschleicherfälle um finanzielle Schäden, es gibt aber Erbschleicherfälle, bei denen die Schäden im emotionalen Bereich liegen:

 

  • Der Bestattungsort des Opfers bleibt unbekannt.
  • Man kann sich vom Opfer nicht verabschieden und nicht trauern.
  • Familienandenken wie Schmuck, Fotos oder Tagebücher verschwinden.
  • Der bewegliche Nachlass wird weggeworfen.
  • Das Opfer wird manipuliert und verliert seine positive Einstellung zur Familie.
  • Die Familie hat keine Besuchsmöglichkeit im Pflegeheim.
  • Die Familie darf nicht bei der medizinischen Versorgung mitentscheiden.

Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de

Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt Sie deutschlandweit und spezialisiert insbesondere in folgenden Rechtsgebieten: Betreuungsrecht, Erbrecht, Immobilien- und Mietrecht, Schenkungsrecht und Steuerrecht.

Sollten Sie einem ähnlichen Erbschleicher-Fall oder Erbschleicherei ausgesetzt sein und/oder benötigen Sie rechtlichen Rat in einem Erbschleicherfall, so zögern Sie bitte nicht und melden Sie sich bei der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

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