Erbschleicher greifen mitunter auch zu dem Trick, dass sie das Opfer dazu überreden, ein Schriftstück auszufertigen (ggf. nach Vorlage des Erbschleichers) und dieses Schriftstück nicht offensichtlich wie ein Testament aussieht. Juristisch kann, Inhalt und Form vorausgesetzt, aber eine erbrechtliche Regelung wirksam sein. So hat der BGH mit Beschluss vom 09.10.2025, 33 Wx 44/25 entschieden, dass es unschädlich ist, wenn eine Testamentserklärung mit anderen Erklärungen vermischt bzw. verbunden ist (beispielsweise einer Quittung). Erbschleicher könnten diesen Umstand ausnutzen.
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Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de
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