Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Webseite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte beraten und helfen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh, Oliver Thieler, LL.M., sowie die Rechtsanwältin Susanne Kilisch Geschädigten von Erbschleicherei.

Erbschleicherei kann jeden treffen. Opfer kann jeder werden, egal ob arm oder reich, egal ob alt oder jung. Erbschleicherei macht vor keiner Gesellschaftsschicht halt.

Erbschleicherei ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Dennoch können sich Erbschleicher u.a. wegen Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Diebstahls oder Betrugs strafabar machen.

Oft sind Erbschleicher (also die Täter) Personen, die zur näheren unmittelbaren Familie, wie Geschwister (Bruder oder Schwester der Opfer), oder Kinder der Betroffenen gehören. In der Praxis finden sich aber auch immer wieder Erbschleicherfälle im nächsten Umkreis der Opfer, wie Nachbarn, Steuerberater, Ärzte, Pflegepersonal oder auch nähere Bekannte und „neue“ und alte Freunde.

Unsere Kanzlei hat einen 10-Punkte-Leitfaden für Opfer von Erbschleicherei zur Vorgehensweise gegen Erbschleicher entwickelt:

1. Testierunfähigkeit kompetent vom Anwalt prüfen lassen,

2. Vorsorge durch lebzeitige Nachfolgegestaltung / Schenkungen,

3. Bindungswirkung von Ehegattentestamenten / Erbverträgen nutzen,

4. Einleitung eines Betreuungsverfahren,

5. Prüfung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht,

6. Straftatbestände spezialisiert von Anwälten prüfen lassen,

7. Durchsetzung von zivilrechtlichen Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen,

8. Monitoring der Erbschleicher-Situation zur Vorbereitung eines Rechtsstreits,

9. Sammeln von Beweismitteln ,

10. Prüfung des Sachverhalts auf Indizien für Erbschleicherei durch spezialisierte Rechtsanwalskanzlei.

Sollten Sie Opfer von Erbschleicherei sein, so kontaktieren Sie uns bitte entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Auslandsbezug als Nachteil bei Erbschleicher-Verfahren

Ein Auslandsbezug führt immer zu rechtlichen Schwierigkeiten im Rahmen eines Erbfalles, insbesondere auch bei Erbschleicherfällen, da die Rechtslage in den einzelnen Ländern sehr unterschiedlich ist. Ein Auslandsbezug kann einerseits dadurch bestehen, dass der Erbschleicher das Opfer, den späteren Erblasser, in das Ausland verbracht hat und dieser dort verstorben ist. Dann gilt ausländisches Erbrecht und es stellen sich eine Vielzahl von […..]
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Bei Erbschleicherfällen kommt es immer wieder zu problematischen Zeugeneinvernahmen im Nachlassverfahren

Erbschleicheropfer versuchen vielfach die Kosten im Nachlassverfahren niedrig zu halten und verzichten auf eine rechtsanwaltliche Vertretung. Dies erweist sich häufig als fatal, weil gerade das Nachlassverfahren rechtlich und verfahrensrechtlich schwierig ist, auch deshalb, weil die Nachlassgerichte bzgl. der Verfahrensführung ein Ermessen haben. Dieses Ermessen führt im Einzelfall dazu, dass die Amtsermittlung und Beweiserhebung nicht optimal läuft. Ein Beispiel dafür ist, […..]
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Wie die familiäre Vorsorgeregelungen gegen Erbschleicherei helfen kann

Gerade bei einer intakten Familie ist es sinnvoll, frühzeitig drei Vorsorgeregelungen im Auge zu behalten, die später, wenn die Elterngeneration beispielsweise gesundheitlich abbaut, einen guten Schutz gegen Erbschleicher bieten kann.   Regelung 1: Vorsorgevollmacht   Regelung 2: Bindendes Ehegattentestament   Regelung 3: Lebzeitige Übertragung von Vermögenswerten an die Abkömmlinge   Wir erleben es immer wieder, dass Erbschleicher sich an eine […..]
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Der Rechtsanwalt rät in einigen Erbschleicher-Fällen die Nachlasspflegschaft als Alternative in Betracht zu ziehen

Vielfach gibt es im Erbfall das Risiko, dass Gerichtsverfahren in Erbschleicher-Fällen über mehrere Jahre andauern. Der Nachlass liegt dann brach, wird nicht verwaltet und verfällt. Hierfür gibt es die Lösung einer Nachlasspflegschaft gemäß § 1960 BGB f.. Ein vom Nachlassgericht eingesetzter Verwalter, in der Regel ein Rechtsanwalt, ist in der Schwebephase für den Nachlass verantwortlich. Hierin liegt allerdings auch ein […..]
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Wie ein Anwalt beim Gerichtsverfahren gegen Erbschleicher helfen kann

Im Erbfall ist die Wahl des richtigen Gerichtsweges eine kriegsentscheidende Maßnahme. Grundsätzlich stehen sowohl das Verfahren vor dem Zivilgericht, als auch ein Nachlassverfahren zur Verfügung, allerdings mit gänzlich unterschiedlichen Kostenstrukturen, Anforderungen an die Beweismittel und prozessuale Abläufe. Wichtig ist, dass es ein Ober- und Unterordnungsverhältnis zwischen den Gerichtsverfahren gibt. Dies hat das OLG Rostock mit Entscheidung vom 30.03.2023, AZ. 3 […..]
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