Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Webseite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte beraten und helfen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh, Oliver Thieler, LL.M., sowie die Rechtsanwältin Susanne Kilisch Geschädigten von Erbschleicherei.

Erbschleicherei kann jeden treffen. Opfer kann jeder werden, egal ob arm oder reich, egal ob alt oder jung. Erbschleicherei macht vor keiner Gesellschaftsschicht halt.

Erbschleicherei ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Dennoch können sich Erbschleicher u.a. wegen Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Diebstahls oder Betrugs strafabar machen.

Oft sind Erbschleicher (also die Täter) Personen, die zur näheren unmittelbaren Familie, wie Geschwister (Bruder oder Schwester der Opfer), oder Kinder der Betroffenen gehören. In der Praxis finden sich aber auch immer wieder Erbschleicherfälle im nächsten Umkreis der Opfer, wie Nachbarn, Steuerberater, Ärzte, Pflegepersonal oder auch nähere Bekannte und „neue“ und alte Freunde.

Unsere Kanzlei hat einen 10-Punkte-Leitfaden für Opfer von Erbschleicherei zur Vorgehensweise gegen Erbschleicher entwickelt:

1. Testierunfähigkeit kompetent vom Anwalt prüfen lassen,

2. Vorsorge durch lebzeitige Nachfolgegestaltung / Schenkungen,

3. Bindungswirkung von Ehegattentestamenten / Erbverträgen nutzen,

4. Einleitung eines Betreuungsverfahren,

5. Prüfung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht,

6. Straftatbestände spezialisiert von Anwälten prüfen lassen,

7. Durchsetzung von zivilrechtlichen Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen,

8. Monitoring der Erbschleicher-Situation zur Vorbereitung eines Rechtsstreits,

9. Sammeln von Beweismitteln ,

10. Prüfung des Sachverhalts auf Indizien für Erbschleicherei durch spezialisierte Rechtsanwalskanzlei.

Sollten Sie Opfer von Erbschleicherei sein, so kontaktieren Sie uns bitte entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Erbschleicherei bei der Teilung einer Erbengemeinschaft

Sitzt ein Erbschleicher unumkehrbar in einer Erbengemeinschaft, droht den anderen Miterben auch an dieser Stelle eine Schädigung durch den Erbschleicher. Es gibt folgende Situationen, die besonders praxisrelevant sind:   Dem Erbschleicher gelingt es, eine testamentarisch angeordnete Teilungsanordnung zu umgehen, beispielsweise indem er die Nachlassimmobilie, die einem anderen Miterben zugeordnet ist, teilungsversteigern lässt. Der Erbschleicher blockiert die Auseinandersetzung und setzt den […..]
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Rechtsanwalt beantwortet die Frage: Schutz vor Erbschleicherei durch den Notar?

Grundsätzlich sollte die Tatsache, dass zahlreiche vermögenswesentliche Erklärungen, vor allem Immobilienschenkungen, Vorsorgevollmachten und Testamente auch unter Einbeziehung eines Notars abgegeben werden, dazu führen, dass der Notar als neutrale Stelle vor Erbschleicherei schützt. Dies ist in der Praxis leider oftmals nicht gewährleistet, da in Notariaten im Einzelfall zu wenig auf die Abläufe vor und nach der Beurkundung geachtet wird. Es ist […..]
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Im Erbschleicherfall nutzten Erbschleicher häufig die Abhängigkeit von Testierenden gegenüber Personen aus

Erbschleicherei wird dadurch begünstigt, dass Testierende insbesondere im hohen Alter von Personen abhängig sind. Es entsteht eine Drucksituation bei der Testamentserrichtung. Dabei gibt es mehrere Personenkreise, die diese Drucksituation aufrecht erhalten oder initiieren können:   Der Ehepartner: Es wird unterschätzt, dass es in einer Ehe häufig so ist, dass ein Ehepartner den Ton angibt. Gerade bei Ehegattentestamenten oder ehelichen Erbverträgen […..]
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Informationen zur Testierfähigkeit im Erbschleicherfall

Bei Erbschleicher-Verfahren geht es häufig um das Thema der Testierunfähigkeit. Hierzu gibt es kaum fundierte Informationen. Deshalb weisen wir auf folgende Publikation des Autors hin: – Testierfähigkeit: medizinische und rechtliche Fragestellungen aus der Rechtspraxis“ Die Publikation kann unter der ISBN 978-3748520184 bestellt werden und enthält zahlreiche Hinweise, die in Erbschleicherprozessen verwendet werden können.   Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. […..]
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Nicht zu früh kapitulieren beim Kampf gegen Erbschleicher

Viele Geschädigte schrecken vor der Zeitdauer eines Gerichtsverfahrens, den Prozessrisiken und den Kosten zurück. Wichtig ist, dass im Rahmen einer rechtsanwaltlichen Beratung bzgl. dieser Punkte Transparenz geschaffen wird. Dabei sollte insbesondere nicht aus den Augen verloren werden, dass man auch in solchen Verfahren einen Vergleich schließen kann, um zumindest einen Teilerfolg zu verbuchen. Hierfür ist allerdings erforderlich, den Erbschleicher unter […..]
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Erbschleicherei kann auch in der Vermögenslosigkeit enden

Bei allen Diskussionen um die rechtlichen Möglichkeiten gegen Erbschleicher vorzugehen, darf nicht übersehen werden, dass ein Problem sein kann, dass nach einem jahrelangen Rechtsstreit der Erbschleicher kein Vermögen mehr hat, er selbst verstirbt oder ins Ausland verzieht. In diesen Fällen besteht das Risiko, dass man zwar Recht bekommt, aber das Recht wirtschaftlich nutzlos ist oder es keine Vollstreckungsmöglichkeit gibt. Natürlich […..]
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Erbschleicherei bei Zusammenwirken von Erbschleicher und Testamentsvollstrecker

Bei einer Testamentsgestaltung ist das Einsetzen eines Testamentsvollstreckers ein legitimes Mittel, um Streit in der Erbengemeinschaft zu vermeiden. Wenn der Erblasser bereits Zweifel hat, dass einer der Miterben als Testamentsvollstrecker geeignet ist, kann er einen außenstehenden Dritten wählen, der neutraler erscheint. Es gibt aber Fälle, in denen ein Erbschleicher Miterbe wird und sich dann mit dem Testamentsvollstrecker zusammentut, um den […..]
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Im Erbschleicher-Prozess kann ein Erbscheinantrag als Schlüssel für den Verfahrensbeginn sein

Viele Laien wissen nicht, wie sie einen Erbschleicher-Prozess einleiten können. Der Schlüssel für den Verfahrensbeginn vor dem Nachlassgericht ist ein Erbscheinantrag. Zwar ist es möglich, diesen Antrag selbst zu Protokoll der nachlassgerichtlichen Geschäftsstelle zu stellen. Hiervon raten wir aber ab. Denn im Rahmen eines solchen Erbscheinantrags sind zum Teil bedeutsame Angaben über die Rechtslage zu tätigen. Erfolgt dies durch einen […..]
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Erbschleicherei bei Einsamkeit

Eine der häufigsten Ursachen ist, dass ein älterer Mensch einsam ist und es einem Erbschleicher gelingt, diese Lücke zu füllen. Ein solches Risiko besteht insbesondere in folgenden Konstellationen:   Ein Ehepartner stirbt und der überlebende Ehegatte ist mit dem Alltag überfordert, da dies im Rahmen der Rollenverteilung Aufgabe des Verstorbenen war. Die Kinder eines Elternteil leben zu weit weg, ggf. […..]
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Familienangehörigen werden oft durch versteckte Geschenke zugunsten eines Erbschleichers geschädigt

Im Erbfall gelingt es geschädigten Familienangehörigen vielfach, gegenüber einem Erbschleicher Auskunftsansprüche geltend zu machen, mit dem Ziel, dass Schenkungen des Opfers an den Erbschleicher aufgedeckt werden. Inzwischen sind Erbschleicher manchmal so geschickt, dass der Schenkungsvorgang dadurch verschleiert wird, dass die Schenkung nicht mehr an den Erbschleicher selbst, sondern an dessen Familienangehörigen erfolgt (auch unter Ausnutzen des jeweils gesonderten Steuerfreibetrags von […..]
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