Ein echter Erbschleicher-Fall aus der Praxis: Die Unterschrift am Totenbett

Verwandte stritten sich um das Erbe einer älteren Dame. Ein mit der Dame kaum bekannter Neffe verschafft sich Zutritt zur Palliativstation des Krankenhauses, in dem die Dame auf den Tod wartet.

Die lebenserhaltene künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr sind eingestellt. Die Schmerzmedikation ist hochgefahren. Die Dame hat Lungenkrebs im Endstadium. Ohne sich beim Pflegepersonal anzumelden, betritt der Neffe mit einem Notar das Krankenzimmer.

In dem Zimmer entsteht ein notarielles Testament zu Gunsten des Neffen. Einen Tag später stirbt die Dame. Im Nachlassverfahren erhebt der Bruder der Dame, der sie jahrelang betreut hat und als Erbe eingesetzt war, Einwendungen gegen das notarielle Testament.

Dieses stellt sich nach jahrelangem Rechtsstreit als unwirksam heraus, weil die Dame am Tag vor ihrem Tod nicht mehr testierfähig war. Ebenso zweifelt der Bruder daran, dass die Dame die Unterschrift selbst geleistet hat.

Er geht von einer Unterschriftenfälschung aus und stellt Strafanzeige gegen den Neffen und den Notar

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Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de

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