Rechtsanwalt warnt zur Vorsicht bei Erbschleicher-Prozessen vor dem Nachlassgericht

Die meisten Erbschleicher-Prozesse werden vor dem Nachlassgericht ausgetragen.

Dabei geht es für die Familie vielfach darum, ein Testament, das zugunsten des Erbschleichers ausgestellt worden ist, zu Fall zu bringen. Gründe hierfür können eine Formunwirksamkeit, die Testierunfähigkeit oder eine Anfechtung sein. Im Nachlassverfahren passieren allerdings viele Fehler. Deshalb sollte ein Laie das Verfahren nicht selbst führen, auch wenn (nur) das Amtsgericht zuständig ist.

Wir kennen Fälle, in denen die gerichtliche Korrespondenz aus Versehen über Monate hinweg nicht an einen Beteiligten übermittelt worden ist, der Richter mit dem Rechtsanwalt der Gegenseite häufig telefoniert ohne dies der anderen Seite mitzuteilen oder wichtige Unterlagen, beispielsweise Krankenunterlagen, nicht zur eigentlichen Nachlassakte gelangen.

Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de

Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt Sie deutschlandweit und spezialisiert insbesondere in folgenden Rechtsgebieten: Betreuungsrecht, Erbrecht, Immobilien- und Mietrecht, Schenkungsrecht und Steuerrecht.

Sollten Sie einem ähnlichen Erbschleicher-Fall oder Erbschleicherei ausgesetzt sein und/oder benötigen Sie rechtlichen Rat in einem Erbschleicherfall, so zögern Sie bitte nicht und melden Sie sich bei der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

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