Rechtsanwalt warnt: Erbschleicher lauern überall

Das OLG Oldenburg weist in einer Entscheidung vom 20.12.2023 darauf hin, dass ein wirksames Testament auch auf dem Notizzettel einer Brauerei errichtet werden kann, auf dem in der Regel gastronomische Bestellungen notiert werden.

Dies steht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung und hat im Erbschleicher-Bereich die Folge, dass ein Erbschleicher in jeder Situation des Lebens ein Opfer zu einem (wirksamen) Testament motivieren kann.

Es bedarf gerade keines formalen Schriftstücks, um ein Testament zu errichten. Der Schaden einer Enterbung der Familie kann auch auf einem Notizzettel, einem Bierdeckel, einem Briefumschlag oder einem Tempotaschentuch angerichtet werden.

Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de

Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt Sie deutschlandweit und spezialisiert insbesondere in folgenden Rechtsgebieten: Betreuungsrecht, Erbrecht, Immobilien- und Mietrecht, Schenkungsrecht und Steuerrecht.

Sollten Sie einem ähnlichen Erbschleicher-Fall oder Erbschleicherei ausgesetzt sein und/oder benötigen Sie rechtlichen Rat in einem Erbschleicherfall, so zögern Sie bitte nicht und melden Sie sich bei der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

Sie können uns entweder mit dem unten angefügten Kontaktformular erreichen oder uns unter 089/44 232 990 anrufen oder per E-Mail  muenchen@rechtsanwalt-thieler.de erreichen.

Weitere Informationen finden Sie unter www.rechtsanwalt-thieler.de 

Bitte aktiviere JavaScript in deinem Browser, um dieses Formular fertigzustellen.
Name