Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Webseite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte beraten und helfen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh, Oliver Thieler, LL.M., sowie die Rechtsanwältin Susanne Kilisch Geschädigten von Erbschleicherei.

Erbschleicherei kann jeden treffen. Opfer kann jeder werden, egal ob arm oder reich, egal ob alt oder jung. Erbschleicherei macht vor keiner Gesellschaftsschicht halt.

Erbschleicherei ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Dennoch können sich Erbschleicher u.a. wegen Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Diebstahls oder Betrugs strafabar machen.

Oft sind Erbschleicher (also die Täter) Personen, die zur näheren unmittelbaren Familie, wie Geschwister (Bruder oder Schwester der Opfer), oder Kinder der Betroffenen gehören. In der Praxis finden sich aber auch immer wieder Erbschleicherfälle im nächsten Umkreis der Opfer, wie Nachbarn, Steuerberater, Ärzte, Pflegepersonal oder auch nähere Bekannte und „neue“ und alte Freunde.

Unsere Kanzlei hat einen 10-Punkte-Leitfaden für Opfer von Erbschleicherei zur Vorgehensweise gegen Erbschleicher entwickelt:

1. Testierunfähigkeit kompetent vom Anwalt prüfen lassen,

2. Vorsorge durch lebzeitige Nachfolgegestaltung / Schenkungen,

3. Bindungswirkung von Ehegattentestamenten / Erbverträgen nutzen,

4. Einleitung eines Betreuungsverfahren,

5. Prüfung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht,

6. Straftatbestände spezialisiert von Anwälten prüfen lassen,

7. Durchsetzung von zivilrechtlichen Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen,

8. Monitoring der Erbschleicher-Situation zur Vorbereitung eines Rechtsstreits,

9. Sammeln von Beweismitteln ,

10. Prüfung des Sachverhalts auf Indizien für Erbschleicherei durch spezialisierte Rechtsanwalskanzlei.

Sollten Sie Opfer von Erbschleicherei sein, so kontaktieren Sie uns bitte entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Thema Erbschleicherei: Vorsicht vor sogenannten Beratern

Es gibt gerade für ältere Menschen immer wieder „Berater“, die sich in die familiäre Struktur drängen und dann immer mehr Tätigkeiten für das Opfer übernehmen: Bankgeschäfte, Post, Vertragsabschlüsse, Verhandlungen mit Krankenkasse. Diese Personen entwickeln ein Abhängigkeitsverhältnis und nutzen dieses später aus, um das Opfer weiter zu beeinflussen und Erklärungen wie beispielsweise ein Testament oder eine Vorsorgevollmacht zu motivieren. Geschieht dies […..]
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REchtsanwalt warnt vor dem Sonderfall der Erbschleicherei durch Passivität

In vielen Familien versucht die Elterngeneration die Vermögensnachfolge innerhalb der Kindergeneration sinnvoll zu regeln. Es kommt zu notariellen Übergabeverträgen, die leider häufig nicht zusätzlich rechtsanwaltlich beraten werden. Die Eltern vertrauen auf den Notar und das gute Verhältnis der Kinder untereinander und insbesondere auch auf die Pflege- und Versorgungszusagen der jeweiligen Beschenkten. Erbschleicherei kann dann auch darin liegen, dass sich ein […..]
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Rechtsanwalt nennt die typischen Abhängigkeitssachverhalte des Opfers gegenüber dem Erbschleicher

Die Abhängigkeit zwischen Opfer und Erbschleicher ist ein Hauptgrund für Vermögensschäden. Diese Abhängigkeit kann sich auf eine Vielzahl von Sachverhalten stützen. Folgende Beispiele begegnen mir in der Praxis besonders häufig:   Gesundheitliche Abhängigkeit: weil der Erbschleicher pflegt, die Medikamente vergibt bzw. den Alltag organisiert (einkauft, kocht usw.), Finanzielle Abhängigkeit: weil der Erbschleicher eine Darlehensforderung hat oder der Erbschleicher Einfluss auf […..]
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Neue Rechtsprechnung bei Erbschleicherei: Lebzeitige Ermittlung der Testierfähigkeit als Angriff gegen den Erbschleicher?

In einem Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 27.01.1997 zum Aktenzeichen 20 W 21/97 hatte ein Bruder, der durch ein Testament enterbt war, im Wege der Beweissicherung ein Gutachten zur Testierfähigkeit seines Geschwisterteils einholen wollen. Der Antrag des Bruders vor dem Nachlassgericht im Wege der Beweissicherung ein Gutachten zur Testierfähigkeit des noch lebenden Bruders einzuholen, wurde abgelehnt. Das Oberlandesgericht Frankfurt entschied, […..]
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Vom Rechtsanwalt erklärt: Überschneidungspunkte zwischen Betreuungsverfahren und Erbschleicherei

Das Betreuungsverfahren ist für Erbschleicher-Opfer und deren Familien Fluch und Segen zugleich. Einerseits kann eine gesetzliche Betreuung dazu führen, dass ein Erbschleicher in seine Schranken verwiesen und abgeblockt wird. Andererseits ist es aber auch denkbar, dass das Betreuungsverfahren sogar eine Erbschleicherei fördert, in dem ein fehlerhaftes Gutachten erstellt wird, der Erbschleicher zum Betreuer ernannt wird oder das Opfer die Betreuungsanregung […..]
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Thema Erbschleicherei: Leere Versprechen zu Lebzeiten des Erblassers

Es ist nicht selten, dass sich insbesondere zwischen mehreren Kindern Erbschleicher-Situationen im Todesfall des zweitversterbenden Elternteils ergeben. Ein Thema dabei ist häufig, dass eines der Kinder den Eltern zu deren Lebzeiten verspricht, keinen Erbanspruch geltend zu machen, weil es bereits zu Lebzeiten viel erhalten hat. Wenn dies nicht mittels notarieller Verzichtserklärung rechtssicher gestaltet ist, entsteht hieraus vielfach Streit im Erbfall. […..]
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Rechtsanwalt warnt: Erbschleicher überredet zur Heirat

Die von einem Erbschleicher angestoßene Verheiratung ist ein erheblicher Schritt in eine emotionale und wirtschaftliche Abhängigkeit des Opfers. Der Familie drohen erhebliche Schäden, weil   der Erbschleicher ein gesetzliches Erbrecht und damit einen Pflichtteilsanspruch erhält, der Erbschleicher einen Zugewinnausgleich hat, die Pflichtteilsquoten der Kinder umgekehrt reduziert werden, eine Testamentsanfechtung in bestimmten Konstellationen zulässig wird, der Erbschleicher mit Blick auf die […..]
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Rechtsanwalt erklaert: Die Macht des Faktischen bei Erbschleicherei

Natürlich gibt es viele Fälle, in denen ein Erbschleicher mittels Testament oder Vorsorgevollmacht oder Schenkungsvertrag handelt. Umso mehr Konstellationen sind denkbar, in denen dies alles fehlt, der Erbschleicher aber dennoch erhebliche Vermögensschäden produziert. ies geschieht beispielsweise, indem er mit einer Bankkarte Geld abhebt und dies nicht nachverfolgbar ist oder er sich wertvolle Gegenstände mitnimmt (Schmuck, Bargeld, Goldbarren, Kunst). In diesen […..]
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Rechtsanwalt warnt vor der Falle der zerstörten Familie als Erbschleicher-Hilfestellung

Immer wenn es einer Familie nicht gelingt, eine normale familiäre Beziehung aufrecht zu erhalten, kann sich das Problem ergeben, dass hierdurch dem Erbschleicher erst die Möglichkeit gegeben wird, einen Fuß in die Tür zu bekommen. Eine zerstörte Familie kann sich insbesondere daraus ergeben, dass Eltern mit einem Schwiegerkind nicht einverstanden sind, umgekehrt die Kinder den Eltern die Enkelkinder vorenthalten oder […..]
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Thema Erbschleicherei: Ärztliche Dokumente und medizinische Informationen

Bei der Frage der Geschäfts- und Testierunfähigkeit ist ein Angriff gegen den Erbschleicher meist nur sinnvoll, wenn der Gesundheitszustand des Opfers im Streitfall nachvollziehbar dargestellt werden kann. Hierfür sind vor allem folgende Unterlagen notwendig: hausärztliche Unterlagen,             Informationen der Krankenkasse,             Pflegeberichte bzw. Dokumentation der Pflege,             MDK-Gutachten, fachärztliche Unterlagen (beispielsweise bei einer neurologischen oder psychiatrischen Behandlung, aber auch bei […..]
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