Bei der Frage der Geschäfts- und Testierunfähigkeit ist ein Angriff gegen den Erbschleicher meist nur sinnvoll, wenn der Gesundheitszustand des Opfers im Streitfall nachvollziehbar dargestellt werden kann.
Hierfür sind vor allem folgende Unterlagen notwendig:
hausärztliche Unterlagen,
Informationen der Krankenkasse,
Pflegeberichte bzw. Dokumentation der Pflege,
MDK-Gutachten,
fachärztliche Unterlagen (beispielsweise bei einer neurologischen oder psychiatrischen Behandlung, aber auch bei der Behandlung körperlicher Gebrechen, die die Sinneswahrnehmung betreffen),
Unterlagen weiterer Behandler (beispielsweise Logopäde).
Diese Maßnahme ist aber mit Vor- und Nachteilen verknüpft.
Vorteil:
Jede einzelne Information ist hilfreich.
Nachteil:
In der Praxis erweist sich aber das Ausermitteln dieser Informationen als zum Teil schwierig, wenn sich die Adressaten auf die ärztliche Schweigepflicht berufen oder bei einem mehrjährigen Rechtsstreit die Unterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist vernichtet worden sind.
Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de
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