Immer wenn es einer Familie nicht gelingt, eine normale familiäre Beziehung aufrecht zu erhalten, kann sich das Problem ergeben, dass hierdurch dem Erbschleicher erst die Möglichkeit gegeben wird, einen Fuß in die Tür zu bekommen.
Eine zerstörte Familie kann sich insbesondere daraus ergeben, dass Eltern mit einem Schwiegerkind nicht einverstanden sind, umgekehrt die Kinder den Eltern die Enkelkinder vorenthalten oder sich die Eltern trennen und in einer neuen Beziehung leben. In all diesen Konstellationen besteht ein erhöhtes Risiko, dass die gesamte Familie Erbschleicher-Opfer wird.
Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de
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