Es ist nicht selten, dass sich insbesondere zwischen mehreren Kindern Erbschleicher-Situationen im Todesfall des zweitversterbenden Elternteils ergeben.
Ein Thema dabei ist häufig, dass eines der Kinder den Eltern zu deren Lebzeiten verspricht, keinen Erbanspruch geltend zu machen, weil es bereits zu Lebzeiten viel erhalten hat. Wenn dies nicht mittels notarieller Verzichtserklärung rechtssicher gestaltet ist, entsteht hieraus vielfach Streit im Erbfall. Denn die regulierenden Eltern sind verstorben und die Geschwister streiten sich.
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Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de
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