Rechtsanwalt nennt die typischen Abhängigkeitssachverhalte des Opfers gegenüber dem Erbschleicher

Die Abhängigkeit zwischen Opfer und Erbschleicher ist ein Hauptgrund für Vermögensschäden. Diese Abhängigkeit kann sich auf eine Vielzahl von Sachverhalten stützen. Folgende Beispiele begegnen mir in der Praxis besonders häufig:

 

  • Gesundheitliche Abhängigkeit: weil der Erbschleicher pflegt, die Medikamente vergibt bzw. den Alltag organisiert (einkauft, kocht usw.),
  • Finanzielle Abhängigkeit: weil der Erbschleicher eine Darlehensforderung hat oder der Erbschleicher Einfluss auf Vermögen nehmen kann (das Wohnhaus, den Gesellschaftsanteil, das Bankkonto),

Persönliche Abhängigkeit: weil der Erbschleicher familiär nahe steht, eine sexuelle Hörigkeit bzw. ein Verliebtsein besteht.

Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de

Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt Sie deutschlandweit und spezialisiert insbesondere in folgenden Rechtsgebieten: Betreuungsrecht, Erbrecht, Immobilien- und Mietrecht, Schenkungsrecht und Steuerrecht.

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