Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Webseite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte beraten und helfen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh, Oliver Thieler, LL.M., sowie die Rechtsanwältin Susanne Kilisch Geschädigten von Erbschleicherei.

Erbschleicherei kann jeden treffen. Opfer kann jeder werden, egal ob arm oder reich, egal ob alt oder jung. Erbschleicherei macht vor keiner Gesellschaftsschicht halt.

Erbschleicherei ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Dennoch können sich Erbschleicher u.a. wegen Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Diebstahls oder Betrugs strafabar machen.

Oft sind Erbschleicher (also die Täter) Personen, die zur näheren unmittelbaren Familie, wie Geschwister (Bruder oder Schwester der Opfer), oder Kinder der Betroffenen gehören. In der Praxis finden sich aber auch immer wieder Erbschleicherfälle im nächsten Umkreis der Opfer, wie Nachbarn, Steuerberater, Ärzte, Pflegepersonal oder auch nähere Bekannte und „neue“ und alte Freunde.

Unsere Kanzlei hat einen 10-Punkte-Leitfaden für Opfer von Erbschleicherei zur Vorgehensweise gegen Erbschleicher entwickelt:

1. Testierunfähigkeit kompetent vom Anwalt prüfen lassen,

2. Vorsorge durch lebzeitige Nachfolgegestaltung / Schenkungen,

3. Bindungswirkung von Ehegattentestamenten / Erbverträgen nutzen,

4. Einleitung eines Betreuungsverfahren,

5. Prüfung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht,

6. Straftatbestände spezialisiert von Anwälten prüfen lassen,

7. Durchsetzung von zivilrechtlichen Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen,

8. Monitoring der Erbschleicher-Situation zur Vorbereitung eines Rechtsstreits,

9. Sammeln von Beweismitteln ,

10. Prüfung des Sachverhalts auf Indizien für Erbschleicherei durch spezialisierte Rechtsanwalskanzlei.

Sollten Sie Opfer von Erbschleicherei sein, so kontaktieren Sie uns bitte entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Rechtsanwalt warnt: Erbschleicherei und Pflegevereinbarung

Erbschleichern gelingt es immer wieder, sich Vermögenswerte mittels einer Pflegevereinbarung zu erschleichen. Nichtsahnenden älteren Menschen wird vorgegaukelt, dass sie mit einer solchen privatschriftlichen Erklärung ihre Pflege und Versorgung im Alter absichern. Meist verstehen diese Menschen den Text der Vereinbarung nicht richtig, insbesondere, wenn der Text kleingedruckt, umfangreich und juristisch verfasst ist. Manchmal geben die Opfer die gesamten rechtlichen und finanziellen […..]
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Sonderfall der Erbschleicherei: Der Astrologe als Erbschleicher

Erbschleicherei läuft nicht nur nach Standardmustern ab, sondern zeigt sich auch in besonderen Fällen. In einem meiner Fälle ist es einem Astrologen gelungen, mehrere Klientinnen von sich zu überzeugen. Über einen Zeitlauf von mehreren Wochen hat er es geschafft, diese in ein Abhängigkeitsverhältnis zu führen und sich hohe Geldbeträge schenken zu lassen. Selbst als diese Praxis aufgedeckt wurde, waren die […..]
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Rechtsanwalt warnt vor Erbschleicher-Tricks

Erbschleicher versuchen immer wieder, bestehende Testamente kaputt zu machen. Das gelingt beispielsweise, indem diese Testament vernichtet werden oder mit Mängeln versehen werden, die zu einer Formunwirksamkeit führen können. Ein Beispiel ist, dass der Erbschleicher einzelne Begriffe im Testament selbst ändert oder durchstreicht. Das kann zu einer Formunwirksamkeit führen. Aktuell hat beispielsweise das OLG München zum AZ. 33 Wx 329/23 entschieden, […..]
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Aktueller Erbschleicherfall: Erbschleicherei durch Vermögenssteigerung

In einem aktuellen Fall ist meine Mandantschaft damit konfrontiert, dass ein Erbschleicher einen Ersatzanspruch gegen die Erbengemeinschaft stellt, verbunden mit dem Argument, dass er Ersatzansprüche im Verhältnis zum Erblasser daraus herleitet, dass er dessen Vermögen durch Umbaumaßnahmen an der Erblasser-Immobilie gesteigert hat. Der Erbschleicher hat sich die Wertsteigerung und den Ersatzanspruch schriftlich quittieren lassen, ohne dass die Erbengemeinschaft das Gegenteil […..]
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Rechtsanwalt warnt vor dem Fall der Erbschleicherei nach dem Erbfall zwischen Miterben

Erbschleicherei ist nicht nur ein Tatbestand, der sich vor dem Erbfall abspielt, sondern es gibt auch Fälle, in denen sich Erbschleicherei viele Jahre nach dem Tod perpetuiert. Es kann beispielsweise die Konstellation geben, in der ein Miterbe tatsächlichen Zugriff auf die Nachlassimmobilie hat und diese über Jahre hinweg nutzt, ohne dass der andere Miterbe eine Zugriffsmöglichkeit erhält. Dies kann der […..]
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Rechtsanwalt warnt vor Erbschleicherei – zu Lebzeiten vorhersehbar

Ich erlebe immer wieder Fälle, in denen eine Erbschleicherei bereits erwartbar, aber kaum verhinderbar ist. Diese Fälle gibt es immer wieder, wenn eine Person mehrere Kinder hat, eines dieser Kinder „missraten“ ist, aber die anderen Kinder von diesem Kind leicht beeinflusst werden können. Selbst wenn also die Person ein sorgfältiges Testament erstellt und das „missratene“ Kind auf den Pflichtteil setzt, […..]
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Thema Erbschleicherei: Vorsicht bei Pflichtteilsverzicht

Pflichtteilsverzichte werden im Rahmen der „normalen“ erbrechtlichen Gestaltung immer wieder empfohlen und notariell durchgeführt. Allerdings können diese Verzichtserklärungen Erbschleicher begünstigen, da die nahestehenden gesetzlichen Erben auf den Mindestanspruch verzichten. Ich kenne sogar Fälle, in denen die Erbfolge bereits notariell zum Nachteil der gesetzlichen Erben abweichend geregelt gewesen ist, die Betroffenen hierüber nicht informiert und zu einer Pflichtteilsverzichtserklärung gedrängt worden. Dann […..]
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Erbschleicherei im Erbfall

Stirbt ein Elternteil, gibt es manchmal die Situation, dass der überlebende Elternteil in ein Loch fällt und einige der Kinder sich nicht ausreichend kümmern. Dies kann differente Gründe haben: die Kinder leben zu weit weg, sind mit der eigenen familiären oder wirtschaftlichen Situation beschäftigt oder gekränkt, weil sie im ersten Erbfall nichts erhalten. Dies ist dann der Moment, in dem […..]
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Ehegattentestament – ein ausreichender Schutz vor Erbschleichern?

In vielen Veröffentlichungen wird darauf hingewiesen, dass ein Ehegattentestament vor Erbschleicherei schützt. Dies ist nur bedingt zutreffend und die Familie sollte sich, wenn eine Erbschleicherei vermutet wird, in keinem Fall nur auf ein Ehegattentestament verlassen. Ich habe viele Fälle, in denen ein Elternteil verstirbt und das Kind passiv bleibt und „akzeptiert“, dass der überlebende Elternteil Opfer eines Erbschleichers wird, in […..]
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Rechtsanwalt warnt vor Testamentsfälschung durch Erbschleicher

Die Echtheit von Testamenten ist in Erbschleicher-Prozessen immer wieder ein bedeutsames Thema. Das OLG München hat in einer Entscheidung vom 12.08.2024 zum AZ. 33 Wx 294/23 e wichtige Ansatzpunkte für eine Argumentation geliefert. Gemäß der gerichtlichen Aussage gibt es keine Vermutung, dass ein Testament, das den Namen des Erblassers trägt, auch von diesem herrührt. Das heißt, dass grundsätzlich jedes handschriftliche […..]
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