Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Webseite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte beraten und helfen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh, Oliver Thieler, LL.M., sowie die Rechtsanwältin Susanne Kilisch Geschädigten von Erbschleicherei.

Erbschleicherei kann jeden treffen. Opfer kann jeder werden, egal ob arm oder reich, egal ob alt oder jung. Erbschleicherei macht vor keiner Gesellschaftsschicht halt.

Erbschleicherei ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Dennoch können sich Erbschleicher u.a. wegen Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Diebstahls oder Betrugs strafabar machen.

Oft sind Erbschleicher (also die Täter) Personen, die zur näheren unmittelbaren Familie, wie Geschwister (Bruder oder Schwester der Opfer), oder Kinder der Betroffenen gehören. In der Praxis finden sich aber auch immer wieder Erbschleicherfälle im nächsten Umkreis der Opfer, wie Nachbarn, Steuerberater, Ärzte, Pflegepersonal oder auch nähere Bekannte und „neue“ und alte Freunde.

Unsere Kanzlei hat einen 10-Punkte-Leitfaden für Opfer von Erbschleicherei zur Vorgehensweise gegen Erbschleicher entwickelt:

1. Testierunfähigkeit kompetent vom Anwalt prüfen lassen,

2. Vorsorge durch lebzeitige Nachfolgegestaltung / Schenkungen,

3. Bindungswirkung von Ehegattentestamenten / Erbverträgen nutzen,

4. Einleitung eines Betreuungsverfahren,

5. Prüfung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht,

6. Straftatbestände spezialisiert von Anwälten prüfen lassen,

7. Durchsetzung von zivilrechtlichen Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen,

8. Monitoring der Erbschleicher-Situation zur Vorbereitung eines Rechtsstreits,

9. Sammeln von Beweismitteln ,

10. Prüfung des Sachverhalts auf Indizien für Erbschleicherei durch spezialisierte Rechtsanwalskanzlei.

Sollten Sie Opfer von Erbschleicherei sein, so kontaktieren Sie uns bitte entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Thema Erbschleicher: Erbschleicherei zum Nachteil von Behinderten

Erbschleicherei gegenüber behinderten Menschen ist besonders grausam, aber leider nicht selten. Dies liegt einerseits daran, dass dieser Personenkreis aufgrund seiner Einschränkungen leicht geschädigt werden kann, andererseits gibt es in diesem Personenkreis Menschen mit größeren Vermögenswerten. Dem Autor sind mehrere Fälle bekannt, in denen behinderte Menschen, die sechsstellige Beträge Schmerzensgeld und Schadenersatz aus Verkehrsunfällen erhalten haben (die zur Behinderung geführt haben) […..]
Weiterlesen >

Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh sieht immer wieder bei Erbschleicherei eine behauptete Pflege

Insbesondere im Verhältnis zwischen erbenden Geschwistern ist die Pflege eines Elternteils im Erbfall ein großer Streitpunkt. In vielen Fällen handelt es sich um einen wünschenswerte Pflege. Es gibt aber auch zahlreiche Situationen, in denen sich das pflegende Kind als Erbschleicher entpuppt. Das gilt dann, wenn das Kind zwar eine Pflege durchführt, die aber hinter den getroffenen Vereinbarungen zurückbleibt oder insbesondere […..]
Weiterlesen >

Thema Erbschleicher: Die unbekannten Verwandten

Erbschleichern gelingt es in bestimmten Fällen, das Umfeld des Erbschleicheropfers zu instrumentalisieren. Dies geschieht insbesondere dann, wenn die nahen Angehörigen, respektive Kinder nicht in der Nähe wohnen und kaum Kontakt pflegen. Dem Autor sind zahlreiche Fälle bekannt, in denen die Nachbarn geglaubt haben, dass der Erbschleicher das Opfer versorgt und ihm Gutes tun will, weil es sonst keine Angehörigen gibt. […..]
Weiterlesen >

Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh warnt: Vorsicht vor versteckten Erbschleicherei innerhalb der Familie

Gerade in familiären Situationen gibt es immer wieder Erbschleicher-Tendenzen zwischen Geschwistern. Dabei kommt es vor, dass das geschädigte Geschwisterteil die Erbschleicherei nicht bemerkt und deshalb nichts unternimmt. Ein Indiz für eine umfassende Erbschleicherei kann sein, dass der Erblasser von einem anderen Geschwisterteil dazu gebracht wird, die Erbfolge nachteilig zu modifizieren. Dem Autor sind mehrere Fälle bekannt, in denen der Erblasser […..]
Weiterlesen >

Der Testamentsvollstrecker als Helfer eines Erbschleichers

In der Gestaltung ist das Amt des Testamentsvollstreckers dazu angedacht, dass ein Streit zwischen Miterben vermieden, die Erbengemeinschaft auseinandergesetzt und der Vorgang rechtlich zutreffend abgewickelt wird. Irrt man sich aber in der Person des Testamentsvollstreckers besteht die Gefahr, dass dieser einem Erbschleicher hilft und ein Miterbe hierdurch geschädigt wird. Ursache hierfür kann sein, dass der Testamentsvollstrecker von Anfang an im […..]
Weiterlesen >

Erbschleicherei zwischen Geschwistern

Im Verhältnis zwischen Geschwistern kommt es im Erbfall häufig zum Streit. Es gibt neben „normalen“ Streitigkeiten viele Situationen, die eine Erbschleicherei eines Geschwisterteils als Hintergrund haben. Beispiele aus der Praxis des Autors sind insbesondere:   Ein Kind hebt mit einer Bankvollmacht oder Kontokarte Bargeld vom Konto des Elternteils ab. Ein Kind lässt sich vom Elternteil nicht gerechtfertigte „Geschenke“ geben. Ein […..]
Weiterlesen >

Geschädigte Familien müssen sich bei Erbschleichern häufig zwischen Angriff und Geltendmachen von Hilfsansprüchen entscheiden

In einer Erbschleicher-Konstellation kann es das Problem geben, dass die geschädigte Familie sich zwischen Angriff und Geltendmachen von Hilfsansprüchen entscheiden muss. Solche Hilfsansprüche sind oft Vermächtnisansprüche und Pflichtteilsansprüche. Dabei stehen Vermächtnis- und Pflichtteilsanspruch in Konkurrenz. Es besteht immer die Gefahr, dass man bei Geltendmachung des einen Anspruchs den anderen Anspruch verliert. Erbschleicher sehen dies als Chance, die Gegenseite zu schädigen. […..]
Weiterlesen >

Erbschleicherfall: Erbschleicherei bei blinden oder fast blinden Opfern

Ein in der Praxis unterschätztes Problem ist, dass gerade blinde Menschen ein leichtes Erbschleicher-Opfer sind. Denn gerade wenn der Erbschleicher der Hauptansprechpartner ist, müssen die Opfer ihm vertrauen und können dessen Aussagen nicht verifizieren und nachprüfen. Dem Autor ist ein Fall bekannt, in dem der Erbschleicher dem Opfer über Monate hinweg erzählt hat, dass ein enger Vertrauter das Opfer betrügt […..]
Weiterlesen >

Vom Rechtsanwalt beantwortet: Welche Folgen können Formprobleme und Erbschleicherei haben

Auch wenn bei einer Erbschleicherei das Thema der Testierunfähigkeit großen Raum einnimmt, handelt es sich nicht um die einzige Einwendung, die bzgl. der Testamentswirksamkeit geprüft werden müsste. Die Formnichtigkeit ist im Einzelfall ebenso ein schlagkräftiges Argument, bei dem es die Besonderheit gibt, dass der Erbschleicher, der sich auf ein Testament beruft, die Wirksamkeit des Testaments positiv beweisen muss (mit Blick […..]
Weiterlesen >

Erbschleicherei und das plötzlich auftauchende Testament zum Nachteil der Familie

Geschädigte Familienangehörige führen vielfach jahrelange Rechtsstreite gegen Erbschleicher. Es geht meistens um die Wirksamkeit eines Testament, das nach Form, Inhalt und Testierfähigkeit des Erblassers beurteilt wird. Mit Blick auf das Risiko des jahrelangen Rechtsstreits und die Kosten darf nicht unterschätzt werden, dass Erbschleicher in einigen Fällen zu perfiden Mitteln greifen. Der Autor kennt selbst mehrere Fälle, in denen nach jahrelangem […..]
Weiterlesen >

« Vorherige SeiteNächste Seite »