Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Webseite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte beraten und helfen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh, Oliver Thieler, LL.M., sowie die Rechtsanwältin Susanne Kilisch Geschädigten von Erbschleicherei.

Erbschleicherei kann jeden treffen. Opfer kann jeder werden, egal ob arm oder reich, egal ob alt oder jung. Erbschleicherei macht vor keiner Gesellschaftsschicht halt.

Erbschleicherei ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Dennoch können sich Erbschleicher u.a. wegen Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Diebstahls oder Betrugs strafabar machen.

Oft sind Erbschleicher (also die Täter) Personen, die zur näheren unmittelbaren Familie, wie Geschwister (Bruder oder Schwester der Opfer), oder Kinder der Betroffenen gehören. In der Praxis finden sich aber auch immer wieder Erbschleicherfälle im nächsten Umkreis der Opfer, wie Nachbarn, Steuerberater, Ärzte, Pflegepersonal oder auch nähere Bekannte und „neue“ und alte Freunde.

Unsere Kanzlei hat einen 10-Punkte-Leitfaden für Opfer von Erbschleicherei zur Vorgehensweise gegen Erbschleicher entwickelt:

1. Testierunfähigkeit kompetent vom Anwalt prüfen lassen,

2. Vorsorge durch lebzeitige Nachfolgegestaltung / Schenkungen,

3. Bindungswirkung von Ehegattentestamenten / Erbverträgen nutzen,

4. Einleitung eines Betreuungsverfahren,

5. Prüfung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht,

6. Straftatbestände spezialisiert von Anwälten prüfen lassen,

7. Durchsetzung von zivilrechtlichen Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen,

8. Monitoring der Erbschleicher-Situation zur Vorbereitung eines Rechtsstreits,

9. Sammeln von Beweismitteln ,

10. Prüfung des Sachverhalts auf Indizien für Erbschleicherei durch spezialisierte Rechtsanwalskanzlei.

Sollten Sie Opfer von Erbschleicherei sein, so kontaktieren Sie uns bitte entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Rechtsanwalt warnt vor Erbschleicherei von Berufsträgern, wie dem Testamentsvollstrecker

Das Einsetzen einer Testamentsvollstreckung ist häufig sinnvoll. Allerdings gibt es auch in diesem Berufsbereich schwarze Schafe, die den Nachlass schädigen und sich somit als Erbschleicherei verwirklichen. Das beginnt bereits damit, dass einem Opfer und späteren Erblasser suggeriert wird, er müsse einen Testamentsvollstrecker einsetzen. Der Erbschleicher lässt sich in dieses Amt einsetzen und über eine Vergütung wird nicht  gesprochen. Ich erlebe […..]
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Vom Rechtsanwalt empfohlen: Man sollte den Pflichtteilsanspruch gegen Erbschleicher prüfen

Insbesondere Kinder haben einen Pflichtteilsanspruch gegen den Erbschleicher auf einen Pflichtteil. Dieser Anspruch ist rechtlich stark, wird aber durch den Erbschleicher fast immer torpediert und (in unzulässiger Art und Weise) geschmälert. Es gibt aber Tricks, mit denen Kinder punkten können: Anwesenheit im Notartermin bei der Erstellung des notariellen Nachlassverzeichnisses, Nachprüfung des vorgelegten Immobilienwertgutachtens durch einen privat beauftragten Gutachter, Mitteilung von […..]
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Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh schildert Musterfälle der Erbschleicherei – „Heute mal verkehrt herum“

Meine tägliche Praxis im Kampf gegen Erbschleicherei offenbart eine Fülle an Konstellationen, in denen sich Kinder als Erbschleicher gegenüber ihren Eltern profilieren, beispielsweise zum Nachteil der Geschwister, anderer Verwandter (dem Patenkind u. a.) oder sogar dem verbleibenden Elternteil. Typische Sachverhalte sind: der Missbrauch einer eingeräumten Vorsorgevollmacht, das Erzielen tatsächlicher wirtschaftlicher Vorteile (kostenfreies Wohnen im Elternhaus), die rechtswidrige Entnahme von Vermögensgegenständen […..]
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Schutz vor Erbschleicherei durch bindendes Ehegattentestament

Das OLG Celle hat in einer Entscheidung vom 05.06.2024 zum AZ. 6 W 56/24 ausgeurteilt, dass ein Ehegattentestament zu Lebzeiten beider Eheleute nur dann wirksam durch einen Ehepartner widerrufen ist, wenn der notarielle Widerruf ordnungsgemäß zugestellt worden ist. Hieran sind hohe Formanforderungen zu stellen. Dies führt auch dazu, dass Eheleute vor einer Erbschleicher jedenfalls etwas geschützt sind, denn es ist […..]
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Erbschleicherei bei komplexer Rechtsgestaltung

Insbesondere wenn sich Anlageberater, Bänker oder Rechtsanwälte als Erbschleicher betätigen, ist ein Winkelzug, dass dem Opfer eine komplexe Rechtsgestaltung beraten wird, häufig mit dem Argument, der sinnvollen Nachfolgeplanung oder der Steuerersparnis. Vielfach verstehen die Opfer die Gestaltung nicht, vertrauen aber dem (langjährigen) Berater, der sich wie eine Spinne im Netz als verantwortliche Person in die Gestaltung mit hineinnimmt. Entspricht die […..]
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Erbschleicherei und widerstreitende medizinische Informationen

Insbesondere mit Blick auf die für den Erbfall relevante Testierfähigkeit und dem hieraus resultierenden Argument gegen Erbschleicher ist die Praxis zumeist komplexer als erwartet. Denn es gibt häufig nicht den „einfachen und klaren“ Fall, in dem eine Testierunfähigkeit deutlich hervortritt, sondern in vielen Fällen gibt es widerstreitende medizinische Informationen. Dies erschwert den Kampf gegen Erbschleicher. Der Autor prüft in zahlreichen […..]
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Erbschleicherei – Vorsicht vor der Ex

Auch Expartner können sich als Erbschleicher profilieren. Denn zwar ist das persönliche Verhältnis zwischen den Eheleuten bzw. Partnern durch die Trennung zerstört, das vielleicht vorher gute Verhältnis zu den Schwiegereltern ist aber geblieben. Manchmal nehmen die Eltern dem eigenen Kind die Trennung übel und stellen sich auf die Seite des Partners, der Partnerin. Diese Person kann sich als Erbschleicher entpuppen, […..]
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Rechtsanwalt klärt über Probleme bei der Untersuchung des Erbschleicher-Opfers auf

In bestimmten Konstellationen gibt es die Situation, dass das Erbschleicher-Opfer noch zu Lebzeiten gutachterlich untersucht wird, beispielsweise, wenn es um die Rückabwicklung einer Immobilienschenkung geht und sich die Frage stellt, ob das Opfer noch geschäftsfähig gewesen ist. Das Problem ist, dass viele Gutachter dann Rückschlüsse aus der konkreten Untersuchung ziehen und nicht ausreichend berücksichtigen, dass bei bestimmten psychiatrischen Grunderkrankungen auch […..]
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Rechtsanwalt warnt vor Erbschleicher-Schutz bei Zeitablauf

Ein ständiges Problem bei Erbfällen und insbesondere Erbschleicher-Fällen ist, dass viel Zeit bis zu einer gerichtlichen Entscheidung ergeht. Im Einzelfall dauern die Verfahren so lange, dass eine Verjährung in Bezug auf konkrete Ansprüche gegen den Erbschleicher eingetreten ist. Dies kann daran liegen, dass man erst Vorprozesse gegen andere Personen führen muss, bevor überhaupt eine Klage gegen den Erbschleicher möglich ist. […..]
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Erbschleicherfall: Braucht man einen Anwalt im Nachlassverfahren trotz fehlendem Anwaltszwang?

Die Nachlassverfahren finden vor dem jeweils örtlich zuständigen Amtsgericht statt. Deshalb sind viele Betroffene motiviert, Kosten zu sparen und vertreten sich selbst. Dies ist zum Scheitern verurteilt, weil insbesondere Verfahren gegen Erbschleicher rechtlich immer komplex sind und allein der Vortrag eines Nichtjuristen dazu führt, dass die Amtsgerichte diesen Vortrag kaum beachten. Es droht, dass Fristen versäumt werden, Anträge vergessen (Stichwort: […..]
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